Ein Erbe für die Meere

„Was bleibt, wenn ich gehe?“

Sie sorgen sich um den Planeten, auf dem wir leben? Sie wollen mit einem Vermächtnis die Ozeane auch über Ihren Tod hinaus schützen? Mit einem Erbe für die Meere setzen Sie ein nachhaltig wirksames Zeichen für den Erhalt des größten zusammenhängenden Lebensraumes unseres Planeten!

Gemeinnützig vererben: Beschenken Sie die Zukunft der Meere als Erbe.

Für den Meeresschutz sind Spenden aus Testamenten unschätzbar wertvoll: Erbschaften und Vermächtnisse eröffnen uns sichere Wege, dort Hilfe zu leisten, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Wir sind als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecken verfolgen. Daher ist die Deutsche Stiftung Meeresschutz von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.

In Form einer Zustiftung bleibt Ihr Vermögen dauerhaft für den Meeresschutz erhalten. Weil eine Stiftung auf besonders nachhaltige Weise für die Zukunft vorsorgt. Erträge aus dem Stiftungskapital ermöglichen uns langfristige und zielorientierte Planungen. Wer sicherstellen will, dass sein Erbe für die Meere dauerhaft wirkt, ist bei uns gut aufgehoben.

Für alle Fragen rund um Testamente und Erbschaften steht Ihnen unser Treuhänder, die Deutsche Stiftungsagentur, gerne beratend zur Seite. Ihr Anliegen wird dort selbstverständlich mit der gebotenen Diskretion behandelt.

Sprechzeiten sind:
montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr:
Tel.: +49 (0)2131 5 25 13-0
Fax: +49 (0)2131 5 25 13-40
E-Mail: post[a]stiftungsagentur.de