Am 8. Juni ist der UN-Welttag der Meere (UN World Oceans Day). Es gibt ihn seit 2008. Sein Ziel ist es, auf die Bedrohung der Weltmeere und ihre Bedeutung aufmerksam zu machen. Das Konzept geht noch auf den Erdgipfel von Rio 1992 zurück. In diesem Jahr steht der Welttag der Meere unter dem Motto „Wonder – Sustaining what sustains us“. „Das ergibt Sinn, denn der Wechsel hin zu einem nachhaltigeren Umgang mit den Meeresressourcen kommt zu langsam voran. Die Bedeutung der Meere für das Leben auf der Erde wird immer noch zu sehr unterschätzt“, erklärt der Biologe Ulrich Karlowski von der Deutschen Stiftung Meeresschutz.
In diesem Jahr findet der World Oceans Day unmittelbar im Vorfeld der am 9. Juni in Nizza beginnenden dritten UN-Ozeankonferenz (UNOC-3) statt.
Meilensteine zum UN-Welttag der Meere
Ozeane bedecken über 70 Prozent des Planeten. Sie sind unsere unverzichtbare Lebensquelle, denn sie produzieren rund 50 Prozent des Sauerstoffs in unserer Atmosphäre. Gleichzeitig speichern sie etwa 30 Prozent unserer CO₂-Emissionen, regulieren Wetter und Klima des Planeten, dämpfen die menschengemachte Klimakatastrophe. Ihre biologische Vielfalt ist unvergleichlich und noch weitgehend unerforscht. Für weit mehr als eine Milliarde Menschen sind sie die Hauptproteinquelle. Ganz zu schweigen davon, dass sie für Abermillionen Menschen Rückzugs- und Erholungsräume von unschätzbarem Wert bieten.
UN-Vertrag zum Schutz der Hohen See (BBNJ) und UN-Übereinkommen zur biologischen Vielfalt (CBD)
Anfang März 2023 einigten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen in New York nach über 20-jährigen Verhandlungen auf das BBNJ-Abkommen auch Hochseeschutzabkommen genannt. Es ermöglicht die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf dem Gebiet der Hohen See, was bisher aus rechtlichen Gründen kaum umsetzbar ist. Das BBNJ-Abkommen ist eines von drei das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) oder UN Convention on the Law of the Sea (UNCLOS) ergänzenden Umsetzungsabkommen.
Allerdings hatten bis zum UN-Welttag der Meere 2025 erst 32 Staaten das Abkommen ratifiziert. Deutschland gehört nicht dazu. Damit es in Kraft treten kann, müssen es mindestens 60 Länder ratifizieren.
Das Hochseeschutzabkommen verschafft dem im Dezember 2022 in Montreal auf der Konferenz des UN-Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity/CBD) verabschiedeten 30-×-30-Ziel die notwendige Durchschlagskraft auf der Hohen See, zumindest theoretisch. Um das sechste globale Massenaussterben aufzuhalten, will die Staatengemeinschaft 30 Prozent der Land- und 30 Prozent der Meeresflächen bis 2030 unter Schutz stellen.
37 Länder sagen Nein zum Tiefseebergbau
Mit Slowenien, Zypern, Lettland und den Marshallinseln steigt die Zahl der Staaten, die sich gegen den Tiefseebergbau aussprechen (Moratorium, vorsorgliche Pause oder Verbot), im Juni 2025 auf 37!
Verbote für Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten
Am 20. Januar 2025 kündigte die schwedische Regierung an, die zerstörerische Grundschleppnetzfischerei ab dem 1. Juli 2025 in allen Meeresschutzgebieten innerhalb ihrer Hoheitsgewässer zu verbieten.
Es handelt sich um den ersten Schritt der Umsetzung der 2024 von der Regierung vorgestellten Pläne für eine lebendige Meeresumwelt. Diese haben zum Ziel, dass in schwedischen Hoheitsgewässern (12-Meilen-Zone) überhaupt keine bodenberührenden Schleppnetze mehr eingesetzt werden dürfen.
In Deutschland ist seit 2025 die bodenberührende Fischerei auf rund zwei Drittel der Fläche der Naturschutzgebiete (NSG) Fehmarnbelt, Kadetrinne, Pommersche Bucht – Rönnebank (mit den Riffen des Adlergrundes und der Rönnebank sowie der Sandbank Oderbank) verboten.
Deutschland hatte sich dazu basierend auf verschiedenen EU-Richtlinien verpflichtet (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, EU-Vogelschutzrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Gemeinsame Fischereipolitik der EU). Die Verbotszonen umfassen laut Angaben des BMUV rund 27 Prozent der Fläche der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee und rund zwei Drittel (66 Prozent) der bestehenden Schutzgebietsflächen.
Ozeanische Kipppunkte zum UN-Welttag der Meere 2025
Den Folgen des Trios aus Klimakatastrophe (steigende Meerestemperaturen und Meeresspiegel, Versauerung), Überfischung (Vernichtung der Artenvielfalt) und Vermüllung (Plastikabfälle, hochgiftige Substanzen, kommunale und landwirtschaftliche Abwässer) können die Meere nicht mehr viel entgegensetzen.
Als Folge geht jetzt sogar der lebenspendende Sauerstoff aus. Von 1960 bis 2019 büßten die Weltmeere mehr als zwei Prozent ihres Sauerstoffgehalts ein. Tendenz steigend. Gleichzeitig verdoppelte sich weltweit die Zahl der Todeszonen ohne Sauerstoff (dead zones) in Küstengebieten von 1960 bis 2007 auf mehr als 500. Auch die CO₂-Speicherkapazität der Meere geht weltweit zurück.
Die Ozeane haben ihre Belastungsgrenze erreicht, teilweise ist sie bereits überschritten. Lediglich 13,2 Prozent der Ozeane gelten heute noch als ökologisch intakte marine Wildnis. Der Großteil davon befindet sich auf hoher See – weit entfernt von den vom Menschen übernutzten oder bereits zerstörten marinen Lebensräumen.
Noch erreichbar? UN-Nachhaltigkeitsziel 14 „Leben unter Wasser“
Im September 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die „Agenda 2030“. Damit verpflichtete sich die Weltgemeinschaft mit 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung auf einen Fahrplan für die Zukunft. Am Welttag der Meere richtet sich der Fokus daher auch auf das UN-Nachhaltigkeitsziel 14 „Leben unter Wasser“.

Ziel 14 lautet: „Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen.“ Es ist in zehn Teilziele untergliedert. Seit der Verabschiedung ist keines der Unterziele erreicht. Bei vier Teilzielen war die Frist bereits Ende 2020 ergebnislos verstrichen.
Von uns unterstützte Forderungen zur UN-Ozeankonferenz
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Offener Brief an die EU-Kommission: The EU Must Show Leadership at UNOC3 through an Ambitious European Ocean Pact
Titelfoto: © U.Kirsch/DSM



