Was ist die ICCAT?

Die Internationale Kommission zum Erhalt des Atlantischen Thunfischs (ICCAT, International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas) ist eine von fünf regionalen Organisationen für das Fischereimanagement (Regional fisheries management organisations/RFMOs), die für weit wandernde Fischarten verantwortlich sind. Den RFMOs gehören dabei nicht nur Anrainerstaaten der Fischereigebiete von Küstenstaaten an, sondern auch Nationen, die verstärkt in diesen Meeresregionen fischen, sogenannte „Long-Distance-Fang-Nationen“. ICCAT reguliert die Fischerei von 30 Fischarten. Gegründet wurde sie 1966 in Rio de Janeiro. 2025 hat sie 55 Mitglieder. Darunter die EU, die USA, Kanada, Korea, China, Russland, Japan, Brasilien, Norwegen und die Philippinen.

Regionale Organisationen für das Fischereimanagement (RFMOs) regeln die Fischerei in internationalen Gewässern und der AWZ (Ausschließlichen Wirtschaftszone, 200-Seemeilen-Zone) von Küstenstaaten.

ICCAT bestimmt Fangquoten von 30 Fischarten im Atlantik

In den Zuständigkeitsbereich der ICCAT fällt das fischereiliche Management weit wandernder Fische im Atlantik. Darunter fallen hochpreisige Thunfischarten (Blauflossenthune wie Roter Thunfisch, Skipjack, Weißer Thunfisch oder Gelbflossenthunfisch), thunfischähnliche Arten wie Makrelen sowie Marline und Schwertfische. Insgesamt sind es 30 Arten, verteilt über den gesamten Nord- und Südatlantik. Ein riesiges Gebiet. Es umfasst sechs atlantische FAO-Fanggebiete (FAO = Food and Agricultural Organization of the United Nations/Welternährungsorganisation).

Auch für intensiv befischte Haiarten wie Mako- oder Blauhaie kann die ICCAT Befischungsrichtlinien verabschieden, sie muss es aber nicht. Denn bisher haben nicht alle Mitgliedstaaten eine 2019 beschlossene Mandatserweiterung ratifiziert.1

Das Versagen der ICCAT

Viele Jahre lang setzten sich bei den jährlichen Kommissionstreffen die Interessenvertreter der Fischerei-Industrie durch. In der Folge verabschiedete man regelmäßig viel zu hohe Fangquoten. Insbesondere für den begehrten Roten Thunfisch. Es half nicht, dass der ICCAT-Wissenschaftsausschuss regelmäßig nachhaltige Fangquoten oder Fangverbote für bestimmte Arten empfahl.

Kritiker nannten die ICCAT früher „International Conspiracy to Catch All Tuna“ (Internationale Verschwörung zum Fang aller Thunfische).

Makohaie

Auch beim Management der Makohai-Bestände im Nord- und Südatlantik versagte die ICCAT lange. Die Bestände des Kurzflossen-Makohais im Nordatlantik standen 2020 durch Überfischung kurz vor dem Zusammenbruch. Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich im Südatlantik ab.

Blauflossenthunfische

2011 waren alle drei Blauflossenthunfischarten vom Aussterben bedroht. Im türkischen Teil des Mittelmeers und im Schwarzen Meer gilt der Rote Thun bis heute als ausgerottet. In der Folge verschwanden auch Weiße Haie aus diesen Gebieten. Noch bis in die 1980er-Jahre folgten sie den zu ihren Laichplätzen im Marmarameer wandernden Thunfischen.

Gelbflossenthunfische

Die von der ICCAT festgelegte Höchstfangmenge (TAC, total allowable catch) von jährlich 110.000 t Gelbflossenthunfischen wurde in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren überschritten. Insbesondere im Jahr 2020 mit 149.202 t (35 % über der TAC).

Treibende Fischsammler

Der (noch) unregulierte Einsatz frei treibender Fischsammler (FADs) zum Fang von Großaugen- und Gelbflossenthunfischen im Atlantik führt zu deutlich überhöhten Fängen von Jungfischen dieser beiden Arten.

Lichtblicke

Mittlerweile jedoch kann sich die ICCAT, in der meist Vertreter der Fischereiministerien der Mitgliedsländer sitzen, immer öfter auf strengere Fangquoten einigen. Auch Maßnahmen gegen illegale Fischereien (IUU-Fischerei) zeigten Wirkung. Einige Bestände begannen sich zu erholen. So verschob sich der Status für den Roten Thunfisch bei der letzten Aktualisierung der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN 2021 von „gefährdet“ auf „nicht gefährdet“.

Beim Management von tropischen Thunfischbeständen, Schwertfischen und Roten Thunfischen erzielt die ICCAT seit einigen Jahren erhebliche Fortschritte.

Im November 2021 verhängte die ICCAT dann nach überaus zähen Verhandlungen ein mindestens zweijähriges Fangverbot für Makohaie im Nordatlantik. Auf ihrer Jahrestagung 2022 beschloss die ICCAT dann erstmals auch Fangbeschränkungen für im Südatlantik befischte Makos, jedoch kein Anlandeverbot.

Bei der Befischung (Überfischung) von Haien liegt insgesamt noch viel im Argen. Ziel ist es, dass die ICCAT auch bei den Haien moderne Befischungsregeln und Modifikationen am Fanggerät einführt. Nur wenn weniger Haie gefangen werden und der Beifang von Haien zurückgeht, haben Arten wie der bedrohte Makohai im Atlantik eine Überlebenschance.

Fangquoten an Folgen der Ozeanerhitzung anpassen

Im Juli 2024 unterstützen wir ein gemeinsames Schreiben mit Oceana, Sciaena, The Ocean Foundation, The Pew Charitable Trusts und WWF an den Leiter der europäischen ICCAT-Delegation. Die EU müsse bei der Festlegung von maximal zulässigen Fangmengen oder bei der Erarbeitung von Management-Strategien zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Beständen die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen. Dies gilt auch für den Wiederaufbau überfischter Bestände.

2023 vereinbarte die ICCAT eine Überprüfung von Klimafolgen bei der Festlegung von Fangquoten und gründete eine gemeinsame Expertengruppe.

Nur wenige Ansätze für ökosystemares Mehrarten-Management

Zwar ergibt es Sinn, die Bestände wandernder Fischarten über ihren gesamten Lebensraum zu erfassen und dann Quoten für deren Befischung festzulegen. Doch überlappt sich der Bewirtschaftungsraum der ICCAT zwangsläufig mit Gebiets-Fischereikommissionen wie der NAFO im Nordostatlantik. Die NAFO bestimmt Fangquoten für Beutearten der Raubfischarten, deren Fangquoten wiederum von der ICCAT festgelegt werden.

Und in Teilen des ICCAT-Fanggebiets des Südatlantiks unterliegen Fangquoten für Südliche Blauflossenthunfische (Thunnus maccoyii) der Kommission zur Erhaltung von Südlichen Blauflossenthunfischen (CCSBT, Commission for the Conservation of Southern Bluefin Tuna).

Ein nach modernen Gesichtspunkten für nachhaltige und bestandserhaltende Fischerei ausgerichtetes ökosystemares Mehr-Arten-Management ist angesichts derart unterschiedlicher Zuständigkeiten kaum umsetzbar. Nach wie vor richtet die Fischereikommission ihre Entscheidungen über Fangquoten für hochpreisige Fischarten kaum nach dem Vorsorgeprinzip, sondern vorrangig nach den Interessen der Fischerei-Industrie aus.

Immerhin erzielte die 29. ICCAT-Generalversammlung einige Fortschritte beim Schutz gefährdeter Haiarten. Allerdings verabschiedete man nur zwei von sieben Vorschlägen für nachhaltiges Fischereimanagement in der Haifischerei. So gibt es zum ersten Mal spezifische Empfehlungen für das Freilassen von Haien in der Langleinen- und der Ringwadenfischerei. Dennoch bleibt weiterhin vieles im Argen. Bei Einschränkungen für frei treibende Fischsammler (FADs) kommt die ICCAT nicht voran und bei der Umsetzung der FNA-Regel (EU-Verordnung 605/2013) gibt es keinerlei Fortschritte.

Unsere ICCAT-Dokumente

  1. Der Blauhai (Prionace glauca) steht auf der Roten Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN als gefährdet (near threatened), mit abnehmender Bestandsentwicklung. Blauhaie können bis zu 3,8 m groß und 200 kg schwer werden. Im Vergleich zu anderen Haiarten hat die Art mit ca. 30 Jungtieren pro Weibchen und Jahr eine hohe Vermehrungsrate. Gleichwohl halten die Bestände intensiver Befischung nicht lange stand. Seit November 2022 stehen Blauhaie wie die meisten anderen Requiemhaie auf CITES Anhang 2. Damit fällt der internationale Handel mit Blauhaiprodukten unter die Kontrolle des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und darf nur mit den hierfür notwendigen CITES-Dokumenten erfolgen. ↩︎

Equal access principles: für einen gleichberechtigten Zugang zu den globalen, regionalen Fischereiorganisationen (RFMOs).

Wir unterstützen die Initiative von principles.fish für einen gleichberechtigten Zugang zu den globalen regionalen Fischereiorganisationen (RFMOs):

Titelfoto: Blauflossenthunfische, © NOAA-Images

Titelfoto: Ocean Image Bank/Ellen Cuylaerts


Weiterführende Informationen