Die Internationale Kommission zum Erhalt des Atlantischen Thunfischs (ICCAT, International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas) ist eine von fünf regionalen Organisationen für das Fischereimanagement (Regional fisheries management organisations/RFMOs), die für weit wandernde Fischarten verantwortlich sind. ICCAT reguliert die Fischerei von 30 Fischarten im Atlantik. Gegründet wurde sie 1966 in Rio de Janeiro. 2025 hat sie 55 Mitglieder. Darunter die EU, die USA, Kanada, Korea, China, Russland, Japan, Brasilien, Norwegen und die Philippinen.
Regionale Organisationen für das Fischereimanagement (RFMOs) regeln die Fischerei in internationalen Gewässern und der AWZ (Ausschließlichen Wirtschaftszone, 200-Seemeilen-Zone) von Küstenstaaten. Den RFMOs gehören dabei nicht nur Anrainerstaaten der Fischereigebiete von Küstenstaaten an, sondern auch Nationen, die verstärkt in diesen Meeresregionen fischen, sogenannte „Long-Distance-Fang-Nationen“.
Auf der 29. ICCAT-Generalversammlung Ende November 2025 konnten verbesserte Schutzbestimmungen für Riesenhaie und Weiße Haie sowie Fangbeschränkungen für südatlantische Kurzflossen-Makohaie erreicht werden.
Zuständigkeitsbereich
In den Zuständigkeitsbereich der ICCAT fällt das fischereiliche Management weit wandernder Fische im Atlantik. Darunter fallen hochpreisige Thunfischarten (Blauflossenthune wie Roter Thunfisch, Skipjack, Weißer Thunfisch oder Gelbflossenthunfisch), thunfischähnliche Arten wie Makrelen sowie Marline und Schwertfische. Insgesamt sind es 30 Arten, verteilt über den gesamten Nord- und Südatlantik. Ein riesiges Gebiet. Es umfasst sechs atlantische FAO-Fanggebiete (FAO = Food and Agricultural Organization of the United Nations/Welternährungsorganisation).
Auch für intensiv befischte Haiarten wie Makos oder Blauhaie kann die ICCAT Befischungsrichtlinien verabschieden, sie muss es aber nicht. Denn bisher haben nicht alle Mitgliedstaaten eine 2019 beschlossene Mandatserweiterung ratifiziert.1
Das Versagen der ICCAT
Viele Jahre lang setzten sich bei den jährlichen Kommissionstreffen die Interessenvertreter der Fischerei-Industrie durch. In der Folge verabschiedete man regelmäßig viel zu hohe Fangquoten. Insbesondere für den begehrten Roten Thunfisch. Es half nicht, dass der ICCAT-Wissenschaftsausschuss regelmäßig nachhaltige Fangquoten oder Fangverbote für bestimmte Arten empfahl.
Bei der Befischung (Überfischung) von Haien liegt jedoch noch viel im Argen. Unser Ziel ist es, dass die ICCAT auch bei der Befischung von Haien moderne Regeln und Modifikationen am Fanggerät einführt. Nur wenn es gelingt, die Verlustrate von Haien zu senken, haben Arten wie der bedrohte Makohai im Atlantik eine Überlebenschance.
Kritiker nannten die ICCAT früher „International Conspiracy to Catch All Tuna“ (Internationale Verschwörung zum Fang aller Thunfische). Nach wie vor richtet die Fischereikommission ihre Entscheidungen über Fangquoten für hochpreisige Fischarten kaum nach dem Vorsorgeprinzip, sondern vorrangig nach den Interessen der Fischerei-Industrie aus.
Makohaie
Auch beim Management der Makohai-Bestände im Nord- und Südatlantik versagte die ICCAT lange. Die Bestände des Kurzflossen-Makohais im Nordatlantik standen 2020 durch Überfischung kurz vor dem Zusammenbruch. Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich im Südatlantik ab.
Blauflossenthunfische
2011 waren alle drei Blauflossenthunfischarten vom Aussterben bedroht. Im türkischen Teil des Mittelmeers und im Schwarzen Meer gilt der Rote Thun bis heute als ausgerottet. In der Folge verschwanden auch Weiße Haie aus diesen Gebieten. Noch bis in die 1980er-Jahre folgten sie den zu ihren Laichplätzen im Marmarameer wandernden Thunfischen.
Gelbflossenthunfische
Die von der ICCAT festgelegte Höchstfangmenge (TAC, total allowable catch) von jährlich 110.000 t Gelbflossenthunfischen wurde in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren überschritten. Insbesondere im Jahr 2020 mit 149.202 t (35 % über der TAC).
Treibende Fischsammler
Der (noch) unregulierte Einsatz frei treibender Fischsammler (FADs) zum Fang von Großaugen- und Gelbflossenthunfischen im Atlantik führt zu deutlich überhöhten Fängen von Jungfischen dieser beiden Arten.
Lichtblicke
Mittlerweile jedoch kann sich die ICCAT, in der meist Vertreter der Fischereiministerien der Mitgliedsländer sitzen, immer öfter auf strengere Fangquoten einigen. Auch Maßnahmen gegen illegale Fischereien (IUU-Fischerei) zeigten Wirkung. Einige Bestände begannen sich zu erholen. So verschob sich der Status für den Roten Thunfisch bei der letzten Aktualisierung der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN 2021 von „gefährdet“ auf „nicht gefährdet“.
Beim Management von tropischen Thunfischbeständen, Schwertfischen und Roten Thunfischen erzielt die ICCAT seit einigen Jahren erhebliche Fortschritte.
Im November 2021 verhängte sie dann nach überaus zähen Verhandlungen ein mindestens zweijähriges Fangverbot für Makohaie im Nordatlantik. Auf der Jahrestagung 2022 wurden erstmals auch Fangbeschränkungen für im Südatlantik befischte Makos beschlossen, jedoch kein Anlandeverbot.
24. ICCAT-Sondersitzung
Für die 24. ICCAT-Sondersitzung im November 2024 reichten wir mit Pro Wildlife und der Gallifrey Foundation eine gemeinsame Erklärung als offizielles Sitzungsdokument ein: „The Writing on the Wall for Sharks/Die Zeichen an der Wand für Haie“
Wir forderten deutlich verschärfte Fangregeln für Haie im Atlantik (Seidenhaie, Walhaie, Hammerhaie, Fuchshaie) und Mobularochen sowie Beifang reduzierende Modifikationen in der Langleinenfischerei und bei frei treibenden Fischsammlern (FADs).
Ergebnisse der 29. Generalversammlung
Auf ihrer 29. Generalversammlung Ende November 2025 einigte sich die ICCAT auf einige Fortschritte beim Schutz gefährdeter Haiarten. Allerdings verabschiedete man nur zwei von sieben Vorschlägen für nachhaltiges Fischereimanagement in der Haifischerei. Gleichwohl, gibt es jetzt zum ersten Mal spezifische Empfehlungen für das Freilassen von Haien in der Langleinen- und der Ringwadenfischerei. Bei Einschränkungen für frei treibende Fischsammler (FADs) kommt die ICCAT nach wie vor nicht voran. Auch bei der Umsetzung der FNA-Regel gibt es keinerlei Fortschritte.

auf der 29. ICCAT-Generalversammlung in Sevilla.
Blauhaie
Blauhaie stehen sowohl im Nord- als auch im Südatlantik unter starkem Fischereidruck. Dennoch wendet ICCAT beim Fischereimanagement nicht denselben Standard an, wie er für Thunfische und Thunfischartige selbstverständlich ist. Ein Antrag der EU, der dem dringend benötigten Blauhai-Management höhere Priorität eingeräumt und den Prozess um Jahre beschleunigt hätte, scheiterte.
Makohaie
Die EU hatte auch ein Fang- und Anlandeverbot für Makohaie im Südatlantik gefordert, wie es seit 2022 bereits im Nordatlantik gilt. Der Versuch scheiterte. Immerhin einigte man sich auf eine Fangmengen-Reduzierung für 2026 von bisher 1.295 auf 634 Tonnen. Ob dies jedoch ausreicht, um den Mako-Bestand langfristig zu erhalten, bleibt fraglich.
Riesenhai und Weißer Hai
Ein Erfolg ist, dass die 29. Generalversammlung den Vorschlag Großbritanniens für ein Fang- und Anlandeverbot für Weiße Haie und Riesenhaie verabschiedete. Zudem müssen in Netzen oder an Langleinenhaken gefangene Exemplare möglichst unbeschadet freigelassen werden.
Was steckt hinter der FNA-Regel?
Zur Bekämpfung der Haiflossenfischerei (Shark Finning) führte die EU die sogenannte FNA-Regel (fins naturally attached/Ganzkörperanlandung) ein (Verordnung 605/2013). Seit 2013 dürfen EU-Fangschiffe Haie nur anlanden, wenn sie noch intakt sind, also nur, wenn sich alle Flossen auf natürliche Weise am Tierkörper befinden (Ganzkörperanlandung). Das gilt auch für Fänge von Haien im Atlantik. Die Kontrollen sind allerdings mangelhaft, sodass die EU nach wie vor Drehscheibe im internationalen Handel mit Flossen von Haien und Rochen ist.

Obwohl seit Jahren eine große Mehrheit der ICCAT-Mitgliedstaaten für eine strikte FNA-Regelung ohne Ausnahmen eintritt, blockieren einige wenige, darunter Japan, seit über 18 Jahren die Verabschiedung im Konsens.
Unsere ICCAT-Dokumente
- Der Blauhai (Prionace glauca) steht auf der Roten Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN als gefährdet (near threatened), mit abnehmender Bestandsentwicklung. Blauhaie können bis zu 3,8 m groß und 200 kg schwer werden. Im Vergleich zu anderen Haiarten hat die Art mit ca. 30 Jungtieren pro Weibchen und Jahr eine hohe Vermehrungsrate. Gleichwohl halten die Bestände intensiver Befischung nicht lange stand. Seit November 2022 stehen Blauhaie wie die meisten anderen Requiemhaie auf CITES Anhang 2. Damit fällt der internationale Handel mit Blauhaiprodukten unter die Kontrolle des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und darf nur mit den hierfür notwendigen CITES-Dokumenten erfolgen. ↩︎
Zuletzt aktualisiert:
Titelfoto: Blauflossenthunfische,
© NOAA-Images
Autor: Ulrich Karlowski
Initiative: Equal access principles
Wir unterstützen die Initiative von principles.fish für einen gleichberechtigten Zugang zu den globalen regionalen Fischereiorganisationen (RFMOs):

