Die 20. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES CoP20), die noch bis zum 5. Dezember in Samarkand in Usbekistan tagt, setzt unübersehbare Zeichen für einen besseren Schutz von Knorpelfischen. Für 74 Arten von Haien und Rochen wird der internationale Handel beschränkt oder gänzlich untersagt (11 Arten). Letzteres betrifft Walhaie, Weißspitzen-Hochseehaie sowie alle Mobula-Rochen. Sie stehen dank einer Listung auf Anhang I von CITES nun unter strengem Schutz (internationales Handelsverbot). Für 18 Arten der vom Aussterben bedrohten Geigenrochen verschärfte die Konferenz in Samarkand seit 2019 bestehende Handelsbeschränkungen. Für diese haiähnlichen Rochen gilt künftig eine Nullquote beim Export von Lebendfängen. Das kommt einem globalen Handelsverbot gleich.
„Viele der betroffenen Arten sind gefährdet, stark gefährdet, wie Walhaie, oder bereits vom Aussterben bedroht, wie Weißspitzen-Hochseehaie und Geigenrochen. Mit den neuen Bestimmungen setzen die CITES-Mitgliedsstaaten ein klares Signal auch an die großen Regionalen Fischereikommissionen, Haie und Rochen besser zu schützen“, erklärt Ulrich Karlowski, Biologe bei der Deutschen Stiftung Meeresschutz.
Kernaussagen
- Die CITES-Artenschutzkonferenz CoP20 in Samarkand beschließt den Schutz von 74 Arten von Haien und Rochen durch Handelsbeschränkungen.
- 11 Arten, darunter Walhaie, Weißspitzen-Hochseehaie und 9 Arten Teufelsrochen (Mobula-Rochen), stehen jetzt unter internationalem Handelsverbot.
- Bereits auf der CITES CoP19 im Jahr 2022 wurden zahlreiche Hai- und Rochenarten durch Handelsbeschränkungen besser geschützt.
- Illegale Fischerei bleibt ein großes Problem, da nationale Handelsregelungen nicht ausreichend sind.
- Knorpelfische sind stark gefährdet; ihre Bestände sind in den vergangenen 50 Jahren erheblich gesunken.
CITES CoP19 in Panama City mit Wendepunkt für Haie und Rochen
Bereits die CoP19, die im November 2022 in Panama City tagte, markierte einen Meilenstein für Knorpelfische. Damals beschloss die Artenschutzkonferenz, 54 Arten der Requiemhaie, sechs von zehn Hammerhai-Arten sowie über 30 Arten der Geigenrochen aus der Rhinobatidae-Familie auf CITES-Anhang II zu setzen. Damit geriet der Handel mit Produkten (Fleisch, Knorpel, Flossen) dieser Arten ab 2024 unter die Kontrolle nationaler Artenschutzbehörden und des Zolls. Besonders betroffen war davon der lukrative internationale Handel mit Hai- und Rochenflossen.

Requiemhaie, darunter Seiden- und Blauhaie, gehören zu den heutzutage am intensivsten befischten Haien. Foto: Alex Chernikh/Marine Photobank
Erleichterte Kontrollen dank neuer Regeln
Mit der CoP19 gerieten auch 35 Haiarten auf Anhang II, weil deren Fleisch und Flossen nicht von dem der eigentlich geschützten Arten unterscheidbar sind („Look-alike-Kriterium“). Das vereinfacht Kontrollen.

Bei den Hammerhaien ist es ähnlich. 2013 hatte CITES bereits drei große Hammerhai-Arten unter Schutz gestellt. Auf der CoP19 folgten sechs kleinere Arten. Sie wurden infolge der Unterschutzstellung von 2013 immer stärker befischt.
Hammerhaie sind wegen ihrer ungewöhnlich geformten Kopfform (Cephalofoil) besonders anfällig für Verhedderungen in vielerlei Netztypen.
Immer mehr Rochen geraten unter Artenschutz
Mit den Beschlüssen der CoP19 zu den Geigenrochen der Rhinobatidae-Familie, hatte CITES die komplette Rochen-Ordnung der Rhinopristiformes (60 Geigenrochenarten sowie sechs Sägerochenarten) unter Artenschutz gestellt.
Bis 2022 kam CITES beim Schutz von Knorpelfischarten nur quälend langsam voran. Als zu stark erwies sich ein ums andere Mal der Widerstand aus den Haifangnationen. Nur 25 % der für den internationalen Handel relevanten Haiarten standen bis dahin artenschutzrechtlich unter Schutz.
Illegale Fischerei und regionaler Konsum
Unberührt von den neuen Bestimmungen bleiben Fischereientnahmen, deren Erzeugnisse national gehandelt und konsumiert werden.
Auch den in den vergangenen Jahren stark gewachsenen Anteil illegaler Fischerei (IUU) an der globalen Fangmenge kann man mit CITES nicht senken. Fast jeder fünfte bis sechste konsumierte Meeresfisch soll mittlerweile aus IUU-Fischerei stammen. Experten schätzen den jährlichen Verkaufswert auf zwischen zehn und 23 Milliarden US-Dollar. Die IUU-Fischerei hat heute Dimensionen der internationalen organisierten Kriminalität erreicht. In diesem dunklen Sektor bewegen sich hauptsächlich Fangboote aus China, Taiwan, Kambodscha, Russland und Vietnam.
Knorpelfische am Abgrund
Die Bestände fast aller Hochseehaie sind in den vergangenen 50 Jahren um mehr als 70 Prozent gesunken. Von vielen Rochenarten wiederum weiß man nicht, ob sie nicht bereits ausgestorben sind. Es gibt schlichtweg keine Daten über sie. Doch diese Spitzen- und Mesoprädatoren sind unverzichtbar für gesunde Meere. Ohne sie kollabieren ozeanische Ökosysteme wie Korallenriffe und Nahrungsnetze.

Für fast 60 % aller Geigenrochen-Arten fand vor 10 oder mehr Jahren zuletzt eine Bestandsbewertung für die Rote Liste der bedrohten Arten der Weltnaturschutzorganisation (IUCN) statt. Bereits damals befanden sich über 70 % dieser Rochenarten entweder in kritischen oder sehr kritischen Bestandskategorien. Foto: Kerstin Glaus
Regionale Fischereikommissionen unter Zugzwang
Ein- und Ausfuhr von Hai- oder Rochenprodukten (Fleisch, Knorpel und Flossen) sind für auf CITES-Anhang II stehende Arten nur mit artenschutzrechtlichen Genehmigungen möglich. Um diese zu erhalten, müssen Fischereien nachweisen, dass der Fang bestandserhaltend erfolgte. Das dürfte schwer werden.
Für die Festlegung von Fangquoten sind regionale Organisationen für das Fischereimanagement (Regional fisheries management organisations/RFMOs) wie ICCAT oder NAFO zuständig. Sie müssten jetzt Fangquoten anhand von Zahlen zum Bestand, seines Befischungsgrads, der Beifangrate und der voraussichtlichen Bestandsentwicklung für jede einzelne Anhang-II-Art festlegen. Zumindest theoretisch. Denn viele RFMOs richten ihre Fangquoten eher nach den Bedürfnissen des Fischereisektors und nicht nach Kriterien für nachhaltige Fischerei aus.
Was ist CITES?
Der internationale Handel von Wildtieren und -pflanzen und aus ihnen gefertigten Produkten übt weltweit enormen Druck, besonders auf seltene Arten aus. Die stellenweise enormen Entnahmeraten bringen viele Arten an den Rand der Ausrottung. Vor allem der Zoo- und Heimtierhandel, Trophäenjagd und traditionelle chinesische Medizin (TCM) sind dafür verantwortlich. Denn solange wild lebende Arten nicht explizit durch CITES geschützt sind, dürfen sie international frei gehandelt werden.
Alle zwei bis drei Jahre treffen sich die Vertragsstaaten (derzeit 185) zur Artenschutzkonferenz auf der CITES-Vollversammlung. Dort wird über zukünftige Handelsbeschränkungen für bedrohte Arten und aus ihnen gefertigte Produkte wie Schmuck oder Souvenirs oder von Teilen wie Flossen, Fleisch, Hörnern usw. beraten und beschlossen. Zu den „Klassikern“ gehören dabei die jedes Mal neu entflammenden Diskussionen um Freigaben des Handels mit Elfenbein oder Rhinozeros-Horn.
Das auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen genannte Abkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES) gibt es seit dem 3. März 1973. Daran erinnert der jährlich am 3. März stattfindende UN-Tag des Artenschutzes (World Wildlife Day).
Titelfoto: © OceanImageBank/Tom Vierus
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