Dank CITES: Haie und Rochen besser geschützt

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Die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), die vom 14. bis 25. November in Panama City tagte, markiert einen Meilenstein für bedrohte Knorpelfische (Haie und Rochen). CITES beschloss, 54 Requiemhaie, sechs von zehn Hammerhai-Arten sowie über 30 Arten der Geigenrochen aus der Rhinobatidae-Familie in CITES-Anhang II aufzunehmen. Spätestens ab 2024, wenn die neuen Regeln in nationales Recht umgesetzt sein müssen, fällt der Handel mit Produkten (Fleisch, Knorpel, Flossen) dieser Arten unter die Kontrolle nationaler Artenschutzbehörden und des Zolls. Davon betroffen wird besonders der lukrative Haiflossen-Handel sein.

Besserer Schutz für Haiedank CITES. Ein Seidenhai.

Requiemhaie, darunter Seiden- und Blauhaie, gehören zu den heutzutage am intensivsten befischten Haien. Foto: Alex Chernikh/Marine Photobank

Bislang kaum Schutz für Knorpelfische durch CITES

Mit der neuen Regelung sind fast alle Hai- und Rochenarten, die eine Rolle im internationalen Handel spielen, unter der Kontrolle von CITES. Die jetzigen Entscheidungen überraschen. Denn früher kam CITES beim Schutz von Knorpelfischarten nur quälend langsam voran. Als zu stark erwies sich ein ums andere Mal der Widerstand aus den Haifangnationen. Nur 25 % der für den internationalen Handel relevanten Haiarten standen bisher artenschutzrechtlich unter Schutz.

Den Vorschlag von Panama zu den Requiemhaien unterstützten die EU und 13 weitere Mitgliedsstaaten. Dieses Länderbündnis konnte sich schließlich gegen den erbitterten Widerstand von Haifangnationen wie Kanada, Japan, Peru oder Indonesien durchsetzen. Der von der EU eingebrachte Vorschlag zur Aufnahme der Hammerhaie kam ohne Gegenstimmen aus. Alle Entscheidungen für den verstärkten Schutz bestätigte dann die CITES-Abschlussabstimmung am 25. November.

Knorpelfische haben nicht mehr viel Zeit

Der Bestand fast aller Hochseehaie ist in den vergangenen 50 Jahren um mehr als 70 Prozent gesunken. Der von Geigenrochen, soweit es dazu überhaupt Daten gibt, noch stärker. Doch diese Spitzen- und Mesoprädatoren sind unverzichtbar für gesunde Meere. Ohne sie kollabieren ozeanische Ökosysteme wie Korallenriffe und Nahrungsnetze.

Gibt es in Hongkong mit dem besseren Schutz für Haie dort bald weniger Haiflossen zu kaufen?

Haiflossen zum Verkauf in Hongkong. Foto: Jessica King/Marine Photobank

Erleichterte Kontrollen beim Handel mit Haien durch neue CITES Regeln

35 der fortan geschützten Haie gerieten dabei auf Anhang II, weil Fleisch und Flossen nicht von dem geschützter Arten zu unterscheiden sind („Look-alike-Kriterium“). Das vereinfacht Kontrollen.

Folgen der industriellen Fischerei: Toter Hammerhai in einem Geisternetz vor Hawaii
© Toby Matthews/Ocean Image Bank

Bei den Hammerhaien ist es ähnlich. 2013 hatte CITES bereits drei große Hammerhai-Arten unter Schutz gestellt. Jetzt folgten sechs kleinere Arten. Sie wurden infolge der Unterschutzstellung von 2013 immer stärker befischt.

Hammerhaie sind wegen ihrer ungewöhnlich geformten Kopfform (Cephalofoil) besonders anfällig für Verhedderungen in vielerlei Netztypen.

Noch einfacher gestaltet sich die Situation jetzt für haiähnliche Rochen, zu denen Geigen- und Sägerochen (Sägefische) zählen. Mit der Rhinobatidae-Familie steht jetzt die Ordnung Rhinopristiformes mit ihren über 60 Arten vollständig unter Artenschutz.

Regionale Fischereikommissionen unter Zugzwang

Ein- und Ausfuhr von Hai- oder Rochenprodukten (Fleisch, Knorpel und Flossen) sind für auf CITES-Anhang II stehende Arten nur mit artenschutzrechtlichen Genehmigungen möglich. Um diese zu erhalten, müssen Fischereien nachweisen, dass der Fang bestandserhaltend erfolgte. Das dürfte schwer werden.

Für die Festlegung von Fangquoten sind regionale Organisationen für das Fischereimanagement (Regional fisheries management organisations/RFMOs) wie ICCAT oder NAFO zuständig. Sie müssten jetzt Fangquoten anhand von Zahlen zum Bestand, seines Befischungsgrads, der Beifangrate und der voraussichtlichen Bestandsentwicklung für jede einzelne Anhang-II-Art festlegen. Zumindest theoretisch. Denn viele RFMOs richten ihre Fangquoten eher an den Bedürfnissen des Fischereisektors und nicht an Kriterien für nachhaltige Fischerei aus.

Kann man Knorpelfische nachhaltig befischen?

„Wir sind überzeugt, dass man Knorpelfische aufgrund ihrer besonderen Biologie nicht nachhaltig oder bestandserhaltend befischen kann. Ihr Fang sollte komplett und unverzüglich eingestellt werden. Es ist das Gebot der Stunde angesichts der kritischen Überlebenssituation für die allermeisten Arten“, fordert der Biologe Ulrich Karlowski von der Deutschen Stiftung Meeresschutz.

Großer Geigenrochen bei Natadola Bay, Fidschi

Für fast 60 % aller Geigenrochen-Arten fand vor 10 oder mehr Jahren zuletzt eine Bestandsbewertung für die Rote Liste der bedrohten Arten der Weltnaturschutzorganisation (IUCN) statt. Bereits damals befanden sich über 70 % dieser Rochenarten entweder in kritischen oder sehr kritischen Bestandskategorien. Foto: Kerstin Glaus

Illegale Fischerei und regionaler Konsum

Unberührt von den neuen Bestimmungen bleiben Fischereientnahmen, deren Erzeugnisse national gehandelt und konsumiert werden.

Auch den in den vergangenen Jahren stark gewachsene Anteil illegaler Fischerei (IUU) an der globalen Fangmenge kann man mit CITES nicht senken. Fast jeder fünfte bis sechste konsumierte Meeresfisch soll mittlerweile aus IUU-Fischerei stammen. Experten schätzen den jährlichen Verkaufswert auf zwischen zehn und 23 Milliarden US-Dollar. Die IUU-Fischerei hat heute Dimensionen der internationalen Organisierten Kriminalität erreicht. In diesem dunklen Sektor hauptsächlich tätig sind Fangboote aus China, Taiwan, Kambodscha, Russland und Vietnam.

Was ist CITES?

Der internationale Handel von Wildtieren und -pflanzen und aus ihnen gefertigten Produkten übt weltweit enormen Druck, besonders auf seltene Arten aus. Die zum Teil enormen Entnahmeraten bringen viele Arten an den Rand der Ausrottung. Vor allem der Zoo- und Heimtierhandel, Trophäenjagd und traditionelle chinesischen Medizin (TCM) sind dafür verantwortlich. Denn solange wild lebende Arten nicht explizit durch CITES geschützt sind, dürfen sie international frei gehandelt werden.

Alle zwei bis drei Jahre treffen sich die Vertragsstaaten (derzeit 184) zur Artenschutzkonferenz auf der CITES-Vollversammlung. Dort wird über zukünftige Handelsbeschränkungen für bedrohte Arten und aus ihnen gefertigten Produkten beraten und beschlossen. Zu den Klassikern gehören dabei die jedes Mal neu entflammenden Diskussionen um Freigaben des Handels mit Elfenbein oder Rhinozeros-Horn.

Das auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen genannte Abkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES) gibt es seit dem 3. März 1973. Daran erinnert, der jährlich am 3. März stattfindende UN-Tag des Artenschutzes (World Wildlife Day).

Titelfoto: © OceanImageBank/Tom Vierus


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