Keine Meereswende in Deutschland!

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Nach wie vor ist in Deutschland keine Meereswende in Sicht. Nachdem im November 2022 erstmals halbherzige Fischereiverbote zum Schutz von Schweinswalen in der Ostsee in Kraft getreten waren, folgten im Februar 2023 ähnlich zaghafte Fischereiverbote in Meeresschutzgebieten (Naturschutzgebiet/NSG) in der Nordsee. Mit der Amrumbank, einer 50 km² großen Sandbank im NSG Sylter Außenriff, gibt es nun immerhin eine erste, recht kleine tatsächlich fischereifreie Zone in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Damit sind 50 km² oder 0,63 Prozent von 7.920 km², die die deutschen AWZ-Schutzgebiete in der Nordsee umfassen, als Nullnutzungszone ausgewiesen. Im seit 40 Jahren bestehenden Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sind im Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) nur 3 Prozent als nutzungsfreies Gebiet ausgewiesen.

„Eine Meereswende ist das nicht. Das ist kleinteilig und fischereilastig gehandelt. Konsequente Schutzkonzepte für unsere Meeresschutzgebiete sucht man in den neuen Regelungen vergeblich“, kritisiert der Biologe Ulrich Karlowski von der Deutschen Stiftung Meeresschutz (DSM). „Es ist skandalös, dass Krabbenfischer in unseren Wattenmeer-Nationalparken, trotz ihres hohen ökologischen Wertes und Schutzbedarfes, noch immer weitgehend flächendeckend mit Grundschleppnetzen fischen dürfen, obwohl dies unter anderem dem Bundesnaturschutzgesetz und den Natura 2000-Richtlinien der EU widerspricht“.

Meereswende in Deutschland nur unter Druck der EU?

Wie schon bei den ersten Maßnahmen zum Schutz des Ostsee-Schweinswals im Oktober 2022 bedurfte es gehörigen Drucks aus Brüssel, damit Deutschland auch in der Nordsee tätig wurde (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2.262/2014, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof EU-Komm 2021).

Wenn Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundesfischereiminister Cem Özdemir die neuen Maßnahmen „sehr begrüßen“ (Lemke) und „als guten Kompromiss zwischen einem besseren Meeresnaturschutz und den Anliegen der [Fischerei]Branche“ (Özdemir) bezeichnen, zeigt dies, so die DSM, wie niedrig die Messlatte liegt. Immerhin sind es die ersten Fortschritte nach 20 Jahren Stillstand. Besser als nichts. Aber nur wenig weit davon entfernt.

Keine Meereswende in der Nordsee

Die neuen Maßnahmen fußen auf gemeinsamen Vorschlägen des Bundesumweltministeriums (BMUV) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), abgestimmt mit der EU und Nordsee-Anrainerstaaten. Jetzt gelten Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen für Teile der drei deutschen Natura-2000-Meeresschutzgebiete in der Nordsee. Auf Teilflächen sind in den NSGs Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht, Borkum-Riffgrund sowie Doggerbank bestimmte Fischereitechniken für die Berufsfischerei verboten oder zeitlich beschränkt.

Bodenberührende Fischerei

Immerhin wird das NSG Borkum Riffgrund (625 km²) vollständig für die klimaschädliche und artenvernichtende Fischerei mit Grundschleppnetzen (bodenberührende Fischerei) gesperrt. Der Schritt dürfte den Ministern nicht schwergefallen sein. Denn das NSG wird kaum mit bodenberührend befischt. Gerade mal 0,1 Prozent des Fischereiaufwandes mit Grundschleppnetzen in der deutschen AWZ finden hier statt.

Im NSG Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht (5.603 km2) ist die Sandbank Amrumbank für bodenberührende Fischerei komplett gesperrt. Sie ist umfasst allerdings lediglich 50 km². Das ist knapp über ein Prozent des NSG. Hier befindet sich ein Reproduktions- und Aufzuchtgebiet für Nordsee-Schweinswale. Außerdem dient die Amrumbank vielen Seevogelarten als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser-, Durchzugs- und Rastgebiet.

Weiterhin sind ab dem 8. März 2023 einige kaum mit Grundschleppnetzen befischte Gebiete geschlossen. Etwa 62 % des NSG bleiben ungeschützt. Eine Meereswende für das NSG ist das nicht.

Keine Meereswende für Schweinswale in deutschen Gewässern.
Foto: iStock.com/Brendan Hunter

Im NSG Doggerbank (1.692 km2), gleichfalls ein wichtiger Rückzugs- und Lebensraum für Nordsee-Schweinswale und andere Meeressäuger wie Zwergwale, ist diese Raubfischerei dagegen weiterhin möglich.

Wie man eine Meereswende anpackt, zeigte Großbritannien. Denn die Briten sperrten Mitte 2022 ihr NSG Doggerbank (ca. 12.000 km2) für Grundschleppnetzfischer. Diesen Schritt vollzogen sie dann gleich noch in drei anderen ihrer Meeresschutzgebiete.

Intensive Grundschleppnetzfischerei in deutschen Meeresschutzgebieten

Das ungefähre Ausmaß des Fischereiaufwandes der bodenberührenden Fischerei in deutschen Meeresschutzgebieten zeigte 2020 eine Analyse von Satelliten-Tracking-Daten von Fischerbooten über Global Fishing Watch.

Der Schwerpunkt der Analyse lag dabei auf europäischen Natura-2000-Gebieten. Demnach gehörten fünf deutsche Meeresschutzgebiete in der AWZ (Ausschließliche Wirtschaftszone) und im Küstenmeer (12-Meilen-Zone) zu den Top 10 der am stärksten in der EU mit Grundschleppnetzen befischten Gebieten. Auf Platz eins lag dabei ausgerechnet der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mit über 730.000 Stunden! Platz zwei ging an das übrige Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (über 576.000 Stunden). Auf dem dritten Platz landete schließlich das Schutzgebiet Sylter Außenriff, mit über 318.000 Stunden Befischung durch Grundschleppnetze.

Stell- und Kiemennetzfischerei

Im NSG Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht gilt im dortigen Vogelschutzgebiet (3.140 km2) ein ganzjähriges Stellnetzverbot. Zusätzlich gibt es auf der restlichen Fläche ein zeitlich begrenztes Verbot von März bis Oktober während der Fortpflanzungszeit von Nordsee-Schweinswalen.

Lediglich im Bereich der Amrumbank ist diese Fischereitechnik fortan verboten.

Im NSG Doggerbank und NSG Borkum Riffgrund bestehen fortan Einschränkungen des zulässigen Fischereiaufwandes mit Stellnetzen.

Keine Meereswende in der Ostsee

Nach Jahrzehnten des Stillstands beim Schutz der Schweinswale verdonnerte die EU-Kommission die Ostsee-Anrainerstaaten Ende Februar 2022 mit der Verordnung 2022/303 zu Gebietsschließungen für die Stellnetzfischerei in Meeresschutzgebieten. Damit sollen die kleinen Meeressäuger vor dem Beifangtod in Stellnetzen geschützt und ihr Aussterben in der Ostsee verhindert werden.

Ostsee-Schweinswale können die feinen Fäden der Stellnetze schlecht orten.

Schweinswale können die feinen Nylonfäden von Stellnetzen mit ihrem Biosonar kaum orten. Foto: U. Karlowski/DSM

Die Kommission stützte sich dabei zunächst auf Forderungen des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES). Nur um dann gleich wieder Abstand zu nehmen von einer wirksamen Meereswende. Denn mit Rücksicht auf Fischereien der Ostsee-Anrainer kürzte man das Verbot für deutsche NSGs und Natura-2000-Gebiete auf drei Monate. Es gilt nur vom 1. November bis zum 31. Januar. Gleichzeitig reduzierte die Kommission die vom Stellnetzverbot betroffenen Gebiete in Schweden, Dänemark, Polen und Deutschland.

Verbote zu schwach für eine Meereswende

„Das ist Symbolpolitik. Der Verbotszeitraum ist zu kurz und entspricht für die meisten Gebiete nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rats für Meeresforschung. Das drohende Aussterben der Schweinswale in der zentralen Ostsee wird man damit nicht aufhalten können“, kritisiert Ulrich Karlowski. ICES hatte u. a. für deutsche Meeresschutzgebiete Gebietsschließungen für die Stellnetzfischerei bis zum 30. April empfohlen.

Keine Meereswende und wirkungslos geblieben: Infotafel über die freiwillige Vereinbarung für kürzere Netze zum Schutz für Ostsee-Schweinswale im Hafen von Maasholm.
Symbolpolitik: Die im August 2013 vom damaligen schleswig-holsteinischen Umweltminister Robert Habeck mit Fischereiverbänden getroffene Vereinbarung über freiwillige Netzkürzungen zu bestimmten Zeiten zum Schutz von Ostsee-Schweinswalen funktioniert nicht. Trotzdem wurde sie im Oktober 2022 um weitere vier Jahre verlängert, obwohl sie nachweislich keinen einzigen Schweinswal vor dem Beifangtod bewahrt hat. Im Gegenteil. Von 2014 bis 2020 war die Zahl der Schweinswal-Totfunde in Schleswig-Holstein unverändert hoch und lag im Durchschnitt bei etwa 120 Tieren pro Jahr. Foto: U. Kirsch/DSM

Eine Meereswende erfordert konsequentes Handeln

Meeresschutzorganisationen und Meeresforscher fordern weitaus höhere, komplett nutzungsfreie Gebiete. Mindestens 50 Prozent sollten es sein. Erst dann können Meeresschutzgebiete ihre Funktion für den Erhalt der marinen Artenvielfalt erfüllen. Für eine tatsächliche Meereswende hat dabei ein sofortiges Verbot der Grundschleppnetzfischerei höchste Priorität. Und das nicht nur in Meeresschutzgebieten.

„Wir dürfen es nicht länger tolerieren, dass diese extrem klimaschädliche und die marine Biodiversität vernichtende Fischereimethode weiter in der Nord- und Ostsee praktiziert werden darf“, fordert Ulrich Karlowski. Die Deutsche Stiftung Meeresschutz setzt sich als Partner des europäischen Bündnisses Seas At Risk für ein Verbot der Grundschleppnetzfischerei in europäischen Gewässern ein.

Titelfoto: © Krzysztof E. Skora


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