Wie Langleinen oder Schleppnetze fischen Grundschleppnetze nach dem Zufallsprinzip. Mit ihren negativen Auswirkungen auf die Meeresumwelt hat die Grundschleppnetzfischerei jedoch ein trauriges Alleinstellungsmerkmal unter den legalen Fischfangmethoden. Vergleichbar ist sie nur mit der weltweit geächteten und verbotenen Dynamit- oder Sprengstofffischerei. Neben ungewöhnlich viel Befang (unbeabsichtigter Fang von Nichtzielarten), der aus bis zu 90 % des Fangergebnisses bestehen kann, zerstört die bodenberührende Fischerei, das Leben in und auf dem Meeresboden und essenzielle Ökosysteme wie Korallenriffe, Seegraswiesen oder Glasschwammriffe. Jedes Grundschleppnetz hinterlässt eine Todeszone. Zusätzlich setzt diese Art des Fischfangs gewaltige Mengen des Klimagases Kohlenstoffdioxid frei1 und vernichtet natürliche CO₂-Senken. Kutter auf Fangfahrt verbrauchen beim Ziehen der schweren Netze über den Meeresboden viel Kraftstoff und verursachen dabei hohe Schadstoffemissionen.
Nicht einmal Meeresschutzgebiete sind vor den Zerstörungen, die diese Fischereimethode anrichtet, sicher. Dabei sind derart befischte Schutzgebiete nutzlos. Mit Grundschleppnetzen gefischte Meeresfrüchte und Fische weisen einen der höchsten CO₂-Fußabdrücke aller Proteinquellen auf.
Umweltfolgen der Grundschleppnetzfischerei
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Extrem hohe Beifangraten von bis zu 90 Prozent (allein in der EU von 2015 bis 2019 etwa 1 Million Tonnen toter Meerestiere).
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Zerstörung des Meeresbodens und empfindlicher Tiefseelebensräume wie Seeberge und Kaltwasserkorallen.
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Vernichtung potenter CO₂-Speicherökosysteme wie Seegraswiesen.
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Freisetzung großer Mengen von in Sedimenten gespeichertem CO₂.
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Hoher Kraftstoffverbrauch und damit verbundene schädliche Emissionen (Kohlendioxid, Methan, Lachgas, Schwefeloxide, Stickoxide, Ruß) beim Ziehen durch Scheuchketten, Scherbretter aus Metall oder „Baumkurren“ künstlich beschwerter Netze über den Meeresboden.
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Plastikvermüllung: Einträge von tonnenweise verlorenen Dolly Ropes (rote oder blaue Scheuerfäden aus Polyethylen).
Fischen mit Grundschleppnetzen ist so, als würde man mit einem Bulldozer in einen Teich fahren, um die Fische zu fangen.
Elliot Norse, Fischereiexperte und Präsident des Marine Conservation Biology Institute
Grundscherbrettnetze – Zweischiffgrundschleppnetze – Grundscherbrett-Hosennetze – Baumkurren
Die Bezeichnung Grundschleppnetz verweist auf Einsatzgebiet und Zielfischarten: am Meeresgrund lebende Grundfische, Krabben und Muscheln. Seit einigen Jahren auch Tiefseefische. Hinter dem noch harmlos klingenden Wort verbirgt sich ein rücksichtsloser und in seinen negativen Auswirkungen auf die Meeresumwelt mit keiner anderen legalen Fischereimethode vergleichbarer Raubbau.
Bei der Grundschleppnetzfischerei ziehen Fischkutter, mit großen Metallplatten, schweren Stahlseilen oder sogenannten Baumkurren beschwerte trichterförmige Netze über den Meeresboden. Zusätzlich sind seitliche Scherbretter aus Holz oder Stahl angebracht. Dadurch wird ein noch größerer Bereich umgepflügt.
Mit ihrer martialischen Konstruktion verursachen Grundschleppnetze immense und irreparable ökologische Schäden. Je nach Einsatzgebiet und Zielfischart können sich die Netze erheblich voneinander unterscheiden.
Man differenziert sie nach Art der horizontalen Netzöffnung, in verschiedene Kategorien: Grundscherbrettnetze, Zweischiffgrundschleppnetze, Grundscherbrett-Hosennetze oder Baumkurren.
Baumkurren
Baumkurren sind mit über den Meeresboden schleifenden Scheuchketten ausgerüstet. Sie treiben die dort lebenden Plattfische (Scholle, Seezunge, Kliesche, Butt) ins aufgespannte Netz.
Baumkurren an Grundschleppnetzen zum Fang von Nordseegarnelen (Krabben) sind weniger schwer. Dennoch wiegen die auch Kurrbaum genannten, bis zu 12 m langen Gerätschaften immer noch bis zu 10 t. Nur so kann man dem beim Ziehen über den Meeresboden nach oben wirkenden Auftrieb entgegenwirken. Nach Angaben des Thünen-Instituts für Ostseefischerei in Rostock hinterlassen Scheuchketten und Kufen schwerer Baumkurren, in Abhängigkeit vom Sediment, 1 bis 8 cm tiefe Schleifspuren im Meeresboden. Diese bleiben je nach Sediment und hydrografischen Bedingungen unterschiedlich lange sichtbar. So kann es zwischen 7,5 und 15 Jahren dauern, bis sich benthische Lebensgemeinschaften nach nur einer Baumkurren-Durchpflügung erholt haben, wenn es beim einmaligen Durchpflügen bleibt …

Dolly-Ropes (Scheuerfäden)
Um Grundschleppnetze beim Schleifen über den Meeresboden zu schützen, befestigen die Fischer an ihnen sogenannte Dolly-Ropes (Scheuerfäden). Das sind auf Verschleiß mit absichtlichem Verlust in der Umwelt gewirkte Einzelfäden aus Polyethylen.

Dolly-Ropes sind bis zu zwei Meter lang und in der Regel orange oder blau. Häufig eingesetzt werden sie in der Fischerei mit Baumkurren auf Nordseegarnelen und Seezungen. Quelle: UBA/Blaugrau Film
An nordeuropäischen Stränden sind sie eines der häufigsten und gefährlichsten Müllfunde. Seevögel wie Basstölpel verwechseln die an der Wasseroberfläche treibenden Scheuerfäden mit organischem Material (Seegräser oder Algen) und setzen sie zum Nestbau ein. Ein für den Nachwuchs oft tödlicher Irrtum. Unzählige Jungvögel verheddern sich im reißfesten Kunststoffgarn, ersticken oder verhungern qualvoll.
Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) gehen in der Nutzungsphase bis zu 50 Prozent der Dolly-Ropes verloren. Allein der Eintrag aus der niederländischen Fischerei in die Nordsee soll zwischen 50 und 100 Tonnen liegen.

Das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) verbietet den Eintrag von Plastikmüll ins Meer grundsätzlich. Doch der Eintrag von Dolly Ropes in die Meeresumwelt wird billigend in Kauf genommen. Quelle: UBA/Thünen-Institut für Ostseefischerei
Lösungsansätze – Alternativen
Ein Großteil der deutschen Krabbenfischer verzichtet bereits freiwillig auf den Einsatz der Dolly-Ropes. In den Niederlanden (Projekt DollyRopeFree) und Deutschland (Projekt DRopS) wurden alternative und praktikable Lösungsansätze erprobt, die die Verwendung der tödlichen Scheuerleinen überflüssig machen. Was fehlt, ist ein EU-weites Verbot der Verwendung von Dolly-Ropes für Grundschleppnetze.
Quelle: UBA
Jedes Grundschleppnetz ist ein Klimakiller
Vergeblich fordern Wissenschaftler und Meeresschützer seit Jahren ein Verbot für diese Form der bodenberührenden Fischerei. Laut world ocean review 7 verursacht die weltweite Grundschleppnetzfischerei in etwa so hohe Treibhausgasemissionen, wie in der Summe durch Bodenveränderungen in der Landwirtschaft freigesetzt werden. Trotzdem ist Grundschleppnetzfischerei in den meisten Meeresgebieten legal. Sogar in Meeresschutzgebieten.
In einer im Januar 2024 veröffentlichten Studie berechnete ein internationales Forscherteam, dass zwischen 1996 und 2020 weltweit jedes Jahr rund 300 Millionen Tonnen Kohlendioxid bei Sedimentzerstörungen durch die Grundschleppnetzfischerei freigesetzt wurden.2 Von dem in der Wassersäule gelösten Kohlenstoff gelangte schließlich mehr als die Hälfte als CO₂ wieder in die Atmosphäre. Hinzu kommen in halbgeschlossenen und stark befischten Meeresgebieten lokale Veränderungen (Versauerung) des pH-Werts des Wassers. Beschränkungen für die Grundschleppnetzfischerei könnten, nach Meinung der Forschenden, ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz sein.
Verwüstete Tiefseelebensräume
Durch den Einsatz von Grundschleppnetzen in der Tiefsee kommen früher als Exoten geltende Arten wie Granatbarsch (Hoplostethus atlanticus), Grenadierfisch (Coryphaenoides rupestris) und vor allem Rotbarsch (Sebastes marinus) heute immer öfter auch in Deutschland auf den Teller. Nach Angaben von Fischbestände-Online stammt der weitaus größte Teil des Meeresfisches auf dem deutschen Markt derzeit aus Grundschleppnetzfischerei.
Nachdem die Fischerei in den flachen Gewässern fast überall am Rande des Abgrunds schwimmt, greifen die neuen, noch schnelleren Fangflotten in die unbekannten Tiefen der Weltmeere. 40 Prozent aller Fischereigründe befinden sich bereits in der Tiefsee, also tiefer als der Kontinentalschelf. Die neuen Technologien sind so effektiv, dass sie nicht nur ernten, sondern im wahrsten Sinne des Wortes abbauen.
Callum Roberts, Ozean-Ökologe der Harvard University
Tiefseefisch ist eine nicht erneuerbare natürliche Ressource
Tiefseearten wachsen langsam. Sie werden spät geschlechtsreif. Rotbarsch etwa erst nach 12 bis 20 Jahren. Und sie haben nur wenig Nachwuchs. Dafür werden sie sehr alt. Ein Granatbarsch kann sogar bis zu 150 Jahre alt werden. Damit sind diese Arten im Grunde zur Befischung ungeeignet. Daher bezeichnet man sie mittlerweile auch als „nicht erneuerbare natürliche Ressourcen“. Denn die Bestände kollabieren schnell.

Schwarze Degenfische. Der Bestand dieser Tiefseefische leidet unter Beifängen in der Grundschleppnetzfischerei. Foto: AngMoKio – CC BY-SA 2.5
Trauriges Beispiel: Tasmanien
Nach nur wenigen Jahren der Befischung mussten die Regierungen Neuseelands und Australiens 2007 einen Fangstopp für den Granatbarsch aussprechen. Dann zogen die Fischereiflotten weiter. Selbst wenn vermehrungsfähige Exemplare einer Tiefseefischart den Angriff eines Grundschleppnetzes überleben, nutzt ihnen dies wenig. Denn anschließend gibt es für ihren Nachwuchs keinen Lebensraum mehr.
Kaltwasserkorallenriffe und Seeberge
Die Fischtrawler suchen gezielt Regionen auf, die sich durch einen besonderen Reichtum an Fischen auszeichnen: Seeberge und Kaltwasserkorallenriffe, sogenannte Vulnerable Marine Ökosysteme (VMEs). Doch ein Grundschleppnetz rasiert diese über Jahrtausende gewachsenen und sehr empfindlichen Lebensräume innerhalb kürzester Zeit einfach ab. Da ist dann nichts mehr.
Zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass Grundschleppnetze die Hotspots der Artenvielfalt in der Tiefsee komplett zerstören können. Als Kinderstube für unzählige Arten extrem wertvolle Kaltwasserkorallenriffe benötigen 5.000 Jahre zum Wachsen. Innerhalb weniger Minuten sind sie vollständig vernichtet. Und auch die Lebensgemeinschaften des Weichbodens überleben die Befischung mit Grundschleppnetzen nicht.
Glasschwammriffe
Glasschwämme bildeten vor 155 Millionen Jahren die größten Riffe der Weltgeschichte. Eines reichte über 7.000 Kilometer vom Kaukasus über den heutigen Atlantik bis nach Tennessee. Vor 55 Millionen Jahren starben sie aus. Dachte man. Bis man 1997 zufällig ein Glasschwammriff vor der Küste der kanadischen Provinz British Columbia entdeckte.
Es gibt sie heute nur noch im Nordpazifik auf einer Fläche von 1.000 Quadratkilometern in Tiefen von 150 bis 250 Metern. Der Fischreichtum rund um diese Kaltwasser-Organismen blieb nicht lange verborgen. Und jetzt läuft den wiederentdeckten Meeresdinosauriern, nach Millionen von Jahren, die Zeit davon. Während es etwa 9.000 Jahre dauert, bis ein Glasschwammriff gewachsen ist, benötigt ein Grundschleppnetz 90 Minuten, um es auszulöschen.
Grundschleppnetzfischerei in der EU
Grundschleppnetze sind das wichtigste in EU-Gewässern eingesetzte Fischfanggerät. Auf sie entfallen 32 % (7,3 Mio. Tonnen) aller Anlandungen. Gleichzeitig ist sie für 93 % aller gemeldeten Rückwürfe aus unerwünschten Beifängen verantwortlich. Im Jahr 2020 fanden in EU-Meeresschutzgebieten über 2,5 Millionen Stunden Fischerei mit Grundschleppnetzen statt. Bei etwa 75 % dieser Fangfahrten kamen für den Meeresboden besonders schädliche Baumkurren zum Einsatz.
Im Februar 2022 veröffentlichten Wissenschaftler von Oceana eine Studie3 zum Umfang der Fischerei mit Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten (MPAs) der EU und Großbritanniens. In 510 von 1.945 untersuchten MPAs fand demnach intensive Grundschleppnetzfischerei statt. Sie umfassten ca. 86 % der insgesamt untersuchten Fläche. Insbesondere die größeren, küstennahen Schutzgebiete wurden stärker befischt. „Die MPAs, in denen diese hochriskante Fischerei stattfindet, sind funktionslos“, schreiben die Autoren der Studie.
Viele der Hauptzielarten der Grundschleppnetzfischer – z. B. Sandaale, Sprotten oder Blauer Wittling – sind nicht für den menschlichen Konsum gedacht. Stattdessen verarbeitet man diese Fänge zu Fischöl und Futtermitteln für die Aquakultur. Bei ihnen handelt es sich allerdings um Schlüsselarten in den marinen Nahrungsnetzen. Für viele andere Meerestiere, Seevögel, Rochen, Haie oder Meeressäuger, sind sie als Nahrungsgrundlage kaum zu ersetzen.
Intensive Fischerei in deutschen Meeresschutzgebieten
Eine Analyse von Satelliten-Tracking-Daten von Fischerbooten (über Global Fishing Watch) mit Schwerpunkt auf Natura-2000-Gebiete4 offenbarte das Ausmaß des Fischereiaufwands mit Grundschleppnetzen. Im Jahr 2020 gehörten fünf deutsche Meeresschutzgebiete in der AWZ (Ausschließliche Wirtschaftszone) und im Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) zu den Top 10 der am stärksten in der EU mit Grundschleppnetzen befischten Gebiete. Auf Platz 1 lag dabei ausgerechnet der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mit über 730.000 Stunden! Platz zwei ging an das übrige Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (über 576.000 Stunden). Auf dem dritten Platz landete schließlich das Schutzgebiet Sylter Außenriff, mit über 318.000 Stunden Befischung durch Grundschleppnetze.

Grundschleppnetzfischer im Hafen von Büsum. Foto: U.Karlowski
Weitere mit dieser Fischereimethode stark befischte Schutzgebiete waren das französische Mers Celtiques – Talus du golfe de Gascogne (117.574 Stunden), die niederländischen Noordzeekustzone (117.683 Stunden) und Waddenzee (110.451 Stunden) sowie das dänische Skagens Gren og Skagerak (49.092 Stunden).5
Die Analyse derartiger Fangdaten basiert auf AIS-Signalen (Automatic Identification System), die Global Fishing Watch mit dem Europäischen Flottenregister abgleicht. Jedoch schalten Trawler-Besatzungen ihr AIS auch gerne aus (Piratenfischerei). Zudem sind Trawler unter 15 m nicht AIS-verpflichtet. Somit zeigen derartige Analysen eine Unterschätzung des tatsächlichen Fischereiaufwands. Im Jahr 2020 kam hinzu, dass die Fischereitätigkeit wegen der COVID19-Pandemie unter dem normalen Niveau lag.
Eine Analyse des Meeresschutzbündnisses Seas At Risk vom April 2024 zeigt, dass bereits mehr als die Hälfte der deutschen Meeresschutzgebiete durch Grundschleppnetze zerstört wurde. Besonders gravierend sind die Schäden in den Wattenmeer-Nationalparks vor Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Großflächig betroffen ist auch das deutsche Meeresschutzgebiet Doggerbank.
Verbote
Trotz zahlloser Proteste von Meeresschützern und Wissenschaftlern scheitern Versuche, diese extreme Form der Meereszerstörung zu verbieten, regelmäßig am Egoismus einiger Fischereinationen und dem Einfluss der Fischereilobby. Dennoch hat angesichts der immer deutlicher werdenden negativen Auswirkungen mittlerweile ein, wenn auch langsames, Umdenken eingesetzt. Sogar in Deutschland.
EU-Kommission fordert Aus für Grundschleppnetze in Meeresschutzgebieten bis 2030
Im Februar 2023 forderte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, bis spätestens 2030 die Fischerei mit Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten zu verbieten. Bereits Ende März 2024 sollten erste Maßnahmen umgesetzt werden, darunter auch ein Verbot im Nationalpark Wattenmeer. Der Beschluss fußt auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP15) des UN-Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity/CBD). 196 Länder, darunter auch die EU, hatten vereinbart, bis 2030 ein Ziel von 30 Prozent geschützten Flächen und Ozeanen (30 × 30-Ziel) zu erreichen.
Dänemark
Seit dem 1. Juli 2025 sollte in der dänischen Drei-Seemeilen-Zone ein weitreichendes Grundschleppnetz-Verbot gelten. Die dänische Regierung verkündete, dass man bis zu 19 Prozent seiner Gewässer (Küstenmeer und Ausschließliche Wirtschaftszone) vor dieser destruktiven Fischereimethode schützen möchte. Dementsprechend sind ergänzende Verbote für Grundschleppnetze in dänischen Natura-2000-Gebieten in Teilen des Kattegats geplant. Was auf den ersten Blick positiv klingt, erweist sich beim Praxistest für die Muschelfischerei in der Drei-Seemeilen-Zone als rechtlich nicht bindende, löchrige Absprache mit langen Übergangszeiten. Das betrifft auch die Flensburger Förde, wo die dänische „Thyra“ von „Wittrup Seafood“ seit Anfang Oktober 2025 vor den Ochseninseln wieder unterwegs war. Allerdings erfolglos. Denn alle Miesmuscheln in der Förde starben 2025 an Sauerstoffmangel.6
Laut eines Berichts in Der Nordschleswiger vom 9. Oktober 2025 hofft der dänische Fischereiminister Jakob Jensen, dass er das Grundschleppnetz-Verbot für die Flensburger Förde 2026 umsetzen kann. Andernfalls gelten für die Flensburger Innenförde und die Apenrader Förde noch lange Übergangsfristen für Muschelfischer bis mindestens 2034. Ausgenommen ist auch der dänische Teil des UNESCO-Weltnaturerbes und Nationalparks Wattenmeer.
Insgesamt hat Dänemark angekündigt, 37 Meeresgebiete oder 19 Prozent seiner Gewässer im Küstenmeer und bestehenden Natura-2000-Gebieten in seiner Ausschließlichen Wirtschaftszone vor Grundschleppnetzen zu schützen. So soll ein großes schleppnetzfreies Gebiet in der gesamten Beltsee sowie weitere in wichtigen Gebieten im Kattegat und vor Djursland entstehen.7
Die Umsetzung der Verbote in den Natura-2000-Gebieten unterliegt jetzt einem langwierigen EU-Genehmigungsverfahren. Dabei müssen fischereilich betroffene Nachbarländer Dänemarks gemeinsam zustimmen. Erst dann kann die neue Regelung in Kraft treten.
Fakt ist, dass die Thyra mit jedem Tag, an dem sie Muscheln mit Schleppnetz fängt, der Förde ein weiteres Stück Leben nimmt.
Leif Curdes, SP-Kandidat (Schleswigsche Partei) in Der Nordschleswiger
Schweden
Am 20. Januar 2025 kündigte die schwedische Regierung an, Grundschleppnetzfischerei ab dem 1. Juli 2025 in allen Meeresschutzgebieten innerhalb ihrer Hoheitsgewässer zu verbieten. Es handelt sich um den ersten Schritt der Umsetzung der 2024 von der Regierung vorgestellten Pläne für eine lebendige Meeresumwelt. Diese haben zum Ziel, dass in schwedischen Hoheitsgewässern (12-Meilen-Zone) überhaupt keine bodenberührenden Schleppnetze mehr eingesetzt werden dürfen. Auf Unverständnis stößt die Entscheidung beim europäischen Dach- und Lobbyverband der Grundschleppnetzfischer, der European Bottom Fisheries Alliance (EBFA). Schweden gehört mit 127 Grundschleppnetz-Trawlern zu den größten Fischereinationen in Europa.
Um den lang ersehnten Erfolg zu feiern, sprang die schwedische Umweltministerin Romina Pourmokhtari Anfang Juni 2024 in „voller Montur“ in die Ostsee. Mit dieser kurz vor dem UN-Welttag der Meere 2024 verkündeten sensationellen Entscheidung überbieten die Schweden die Griechen (siehe unten).
„Jahrzehntelang haben die Liberalen dafür gekämpft, die großen Trawler zu stoppen, die unsere Meere und Fischbestände zerstören […]. Künftig können sich Störe, Heringe und sogar Kabeljau an unseren Küsten tummeln, ohne von industriellen Trawlern gestört zu werden“, schrieb Romina Pourmokhtari auf der Plattform X (ehemals Twitter). „Wir können nur hoffen, dass sich die Bestände wieder erholen“, ergänzte sie auf euractiv.de. Pourmokhtari will „in Absprache mit der Kommission und den Mitgliedstaaten“ daran arbeiten, diese Maßnahmen EU-weit zu verallgemeinern.
Griechenland
Am 16. April 2024 verkündete der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis ein ab 2026 beginnendes Verbot der Grundschleppnetzfischerei in griechischen Meeresschutzgebieten. Bis 2026 soll sie aus den Meeresnationalparks des Landes verbannt werden, bis 2030 dann aus allen griechischen Meeresschutzgebieten. Die Maßnahmen will man mit einem hochmodernen System (Drohnen und Satelliten) und verstärkten Patrouillen überwachen.
Außerdem will Griechenland im Ionischen Meer und in der Ägäis zwei neue Meeresnationalparks einrichten. Damit würde sich der Umfang der Meeresschutzgebiete des Landes um 80 Prozent erhöhen.
Deutschland
In Deutschland stoßen die Pläne der EU-Kommission, die Fischerei mit Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten bis spätestens 2030 zu verbieten, auf heftigen Widerstand. Selbst der ehemalige für Fischerei zuständige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wollte bei der EU gegen ein pauschales Verbot der Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten kämpfen.
2024 erzielte die deutsche Krabbenfischerei mit ihren Grundschleppnetzen Umsätze in Höhe von rund 25 Millionen Euro.
Auch Bernt Farcke, seit dem 1. August 2024 neuer Fischereidirektor im BMEL, bezeichnete das geplante Verbot für die Grundschleppnetze in Meeresschutzgebieten auf dem Fischereitag des Verbandes der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. am 7. März 2025 als „zu pauschal“. Das berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). „Es sei klar, dass die grundberührende Fischerei im Wattenmeer nicht ausgeschlossen werden dürfe“, zitiert ihn die dpa.
Farcke leitet im BMEL die Abteilung 5. Sie trägt seit seiner Ernennung die Bezeichnung „Wald, Nachhaltigkeit, Fischerei, Nachwachsende Rohstoffe“.
Nordsee
Im Februar 2023 verhängte Deutschland erste zaghafte Einschränkungen für die Fischerei mit Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, Seegebiete bis zur 200-Seemeilen-Grenze). Das NSG Borkum Riffgrund (625 km²) und die etwa 50 km² umfassende Sandbank Amrumbank im NSG Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht wurden vollständig für bodenberührende Fischerei geschlossen. Und ab dem 18. November 2025 soll die Hälfte des deutschen NSG Doggerbank für Grundschleppnetze gesperrt werden (EU-Verordnung 2025/4706).8 Es handelt sich dabei allerdings um den Teil des NSG, in dem der Fischereiaufwand mit bodenberührenden Netzen vergleichsweise gering ist.
Ostsee
Gegen Ende November 2024 veranlassten das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ein Verbot für die Grundschleppnetzfischerei in einigen wenigen Meeresschutzgebieten in der Ostsee. Ab 2025 ist bodenberührende Fischerei auf rund zwei Drittel der Fläche der Naturschutzgebiete (NSG) Fehmarnbelt, Kadetrinne, Pommersche Bucht – Rönnebank (mit den Riffen des Adlergrundes und der Rönnebank sowie der Sandbank Oderbank) verboten.
Deutschland hatte sich dazu basierend auf verschiedenen EU-Richtlinien verpflichtet (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, EU-Vogelschutzrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Gemeinsame Fischereipolitik der EU). Die Verbotszonen umfassen laut Angaben des BMUV rund 27 Prozent der Fläche der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee und rund zwei Drittel (66 Prozent) der bestehenden Schutzgebietsflächen. In allen anderen Gebieten der AWZ in der Ostsee bleibt die Grundschleppnetzfischerei weiterhin erlaubt.
Bereits seit 2004 sind diese Gebiete als Teil des europäischen Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerks ausgewiesen. 2007 wurden sie durch die EU-Kommission anerkannt. Doch es vergingen 10 Jahre, bis Deutschland sie 2017 unter Schutz stellte.
Schleswig-Holsteinisches Küstenmeer
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums von Schleswig-Holstein ist der Einsatz von Grundschleppnetzen gemäß Küstenfischereiverordnung innerhalb von drei Seemeilen in den Küstengewässern (12-Meilen-Zone) verboten.
Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern
Wie im Nachbarland Schleswig-Holstein besteht im Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb von drei Seemeilen ein Verbot für die Fischerei mit Grundschleppnetzen. Jedoch gibt es zahlreiche Flächen (7), auf denen es Ausnahmeregelungen gibt. In den Meeresgebieten der Nationalparks Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft (Schutzzone II) ist passive Fischerei mit Stellnetzen oder Reusen möglich.
Niederlande
Im ca. 4.700 km² großen niederländischen Meeresschutzgebiet Doggerbank soll das Fischen mit Grundschleppnetzen laut EU-Verordnung 2025/4706 auf fast 28 Prozent der Fläche ab dem 18. November eingestellt werden.8
Britische Meeresschutzgebiete

Im Juli 2022 sperrte die britische Regierung vier Meeresschutzgebiete für Grundschleppnetzfischer. Sie liegen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Großbritannien. „Außerhalb der EU nutzen wir unsere neuen Freiheiten, um unsere Meeresumwelt zu schützen. Es ist der Beginn der Renaturierung der Nordsee“, erklärte der britische Umweltminister George Eustice.
Auch das britische Meeresschutzgebiet Doggerbank wurde zur Sperrzone erklärt. Seitdem sind 12.000 von 18.000 km2 dieses artenreichen, flachen Sandbank-Lebensraums vor weiterer Zerstörung durch die Grundschleppnetzfischerei geschützt. Zwergwale und Schweinswale sind hier regelmäßig anzutreffen.
Die anderen drei für Grundschleppnetze gesperrten Gebiete sind:
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Inner Dowsing, Race Bank und North Ridge vor der Küste von South Lincolnshire
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South Dorset Conservation Zone
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The Canyons Marine Conservation Zone
Die vor der Küste von Cornwall gelegenen Schutzzonen sind Heimat seltener und von Grundschleppnetzen schnell zerstörter Kaltwasserkorallenriffe. Es handelt sich um noch artenreiche Meeresgebiete. Hier leben unter anderem Weißschnauzendelfine, Papageientaucher und seltene Schwämme.
Tiefsee-Ökosysteme in der EU ab 800 m
Nach einem zähen, vierjährigen Verhandlungsmarathon verständigt sich die EU Mitte 2016 auf ein weitgehendes Verbot für Grundschleppnetze in den Tiefseeregionen des Atlantiks. Es gilt ab einer Meerestiefe von 800 Metern. Die Entscheidung ist ein Erfolg für den Schutz der betroffenen Tiefsee-Ökosysteme und ein Schritt in die richtige Richtung. Zwar gilt das Verbot für Grundschleppnetze nur für EU-Gewässer bis 200 Seemeilen vor der Küste und nicht für die Hohe See im Nordostatlantik. Dafür aber für die Hohe See vor Westafrika um die Kanarischen Inseln und Madeira. Tiefseebewohner wie Rotbarsche, Tiefseekorallen oder Tiefseehaie haben jetzt eine bessere Chance, zu überleben.
Tiefsee-Ökosysteme (VMEs) in der EU zwischen 400 und 800 m
Es dauerte weitere sechs Jahre. Dann hatte die EU im September 2022 die bereits 2016 verabschiedete Verordnung 2016/2336 über den Zugang der Fischerei zur Tiefsee endlich vollständig umgesetzt. Seit 2022 sind jetzt auch 16.419 km2 in 87 Gebieten in Tiefen zwischen 400 und 800 Metern in EU-Gewässern für bodenberührende Fischerei (d. h. Schleppnetze, Langleinen, Stellnetze, Reusen und Fallen) geschlossen. Die Gebiete, sogenannte Vulnerable Marine Ecosystems (VMEs), befinden sich in der Nähe der Atlantikküsten Frankreichs, Irlands, Portugals und Spaniens. Zusammen entspricht dies 1,16 % der EU-Gewässer im Nordostatlantik.
Dieser lange überfällige Schritt ermöglicht endlich den dringend notwendigen Schutz von Seebergen, Kaltwasser-Tiefseekorallen, Ansammlungen von Tiefsee-Schwämmen und anderen lebensraumbildenden Arten in der Tiefsee. Bis zuletzt leistete die Fischereiindustrie Widerstand gegen die Schließung der Gebiete.10
Vorgesehen war, dass diese Zugangsverordnung bereits 2018 umgesetzt werden sollte. Weil die EU-Kommission sich aber dazu entschloss, vor der finalen Entscheidung ausführliche Beratungen mit Wissenschaftlern, allen Mitgliedsstaaten, der Fischerei, der Fisch verarbeitenden Industrie und Umweltschutzorganisationen abzuhalten und zudem eine öffentliche Konsultation durchführte, verzögerte sich die Umsetzung um fast vier Jahre!
Deutlicher Rückgang des Fischereiaufwands in geschützten EU-Tiefseelebensräumen
Im Januar 2025 veröffentlichte das Fachmagazin Science Advances eine Open-Access-Studie11 zum Umfang verbotenen Fischereiaufwands mit Grundschleppnetzen in geschützten EU-Tiefseelebensräumen.
Demnach sank der Fischereiaufwand mit bodenberührender Fischerei in den geschützten Gebieten zwischen November 2022 und Oktober 2023 um rund 81 %. Dennoch stellten die Wissenschaftler noch rund 3.500 Grundschleppnetz-Einsatzstunden fest. Mit rund 1.769 Einsatzstunden waren spanische Fischtrawler am intensivsten an der illegalen Fischerei beteiligt. An zweiter Stelle folgte die portugiesische Flotte.
Die Studie zeigt, dass Lücken bei der Einhaltung und Durchsetzung der Verbote für die Grundschleppnetzfischerei in geschützten EU-Tiefseelebensräumen bestehen. Gleichwohl zeigt der erhebliche Rückgang des Fischereiaufwands, dass die EU eine Führungsrolle beim Schutz von Tiefsee-Ökosystemen übernommen hat und die EU-Mitgliedstaaten den Schutz der Vulnerable Marine Ecosystems (VMEs) ernst nehmen. Allerdings ist die bodenberührende Fischerei nicht in allen Gebieten, die in der EU als VME gelten, verboten.
Im Jahr 2025 fordern spanische Fischer, die VMEs wieder für die Langleinenfischerei zu öffnen. Unterstützt werden sie von EU-Parlamentariern aus Spanien, Portugal, Frankreich und den Niederlanden. Am 11. Juni 2025 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit der VME-Fischereiverbote unmissverständlich bestätigt. Geklagt hatten die spanische Regierung und mehrere Fischereien aus Galicien.
Nordwestatlantik
Im September 2021 beschloss die Nordwestatlantische Fischereiorganisation (Northwest Atlantic Fisheries Organization/NAFO) weitreichende Sperrungen oberhalb von 4.000 Metern Tiefe für die Fischerei mit Grundschleppnetzen. Die Verbotszonen umfassen rund 100.000 Quadratkilometer.
Eastern Canyons Marine Refuge
Zum Welttag der Meere 2022 erklärte die kanadische Regierung das rund 44.000 km2 große „Eastern Canyons Marine Refuge“ vor der Küste der kanadischen Provinz Nova Scotia zum Meeresschutzgebiet. Hier gilt fortan ein Verbot für bodenberührende Fischerei. Während Grundschleppnetzfischerei kategorisch untersagt ist, gibt es auf 0,2 Prozent des Gebiets noch eine Fischereizone für kleinere Boote von Langleinenfischern. Diese müssen allerdings einen Fischereibeobachter an Bord haben.
Mittelatlantischer Rücken „Alpen der Tiefsee“
Im Juni 2008 einigten sich die 15 Staaten des Oslo-Paris-Abkommens OSPAR, dass im Charlie-Gibbs-Meeresschutzgebiet, einer auch „Alpen der Tiefsee“ genannten Untersee-Bergkette des Mittelatlantischen Rückens, die Tiefseefischerei mit Grundschleppnetzen stark eingeschränkt, in manchen Gebieten auch verboten wird. Das so entstehende Schutzgebiet liegt auf halber Strecke zwischen Island und den Azoren. Es entspricht etwa der Größe Italiens. Damit gehört es zu den größten Meeresschutzgebieten.
- Kalapurakkal, H.T., Dale, A.W., Schmidt, M. et al. (2025) Sediment resuspension in muddy sediments enhances pyrite oxidation and carbon dioxide emissions in Kiel Bight. Commun Earth Environ 6(1), 156.
https://doi.org/10.1038/s43247-025-02132-4 ↩︎ - Atwood TB, Romanou A, DeVries T, Lerner PE, Mayorga JS, Bradley D, Cabral RB, Schmidt GA and Sala E (2024) Atmospheric CO2 emissions and ocean acidification from bottom-trawling. Front. Mar. Sci. 10:1125137. doi: 10.3389/fmars.2023.1125137 ↩︎
- Perry AL, Blanco J, García S and Fournier N (2022) Extensive Use of Habitat-Damaging Fishing Gears Inside Habitat-Protecting Marine Protected Areas. Front. Mar. Sci. 9:811926. doi: 10.3389/fmars.2022.81192 ↩︎
- Vollständiger Bericht „A quantification of bottom towed fishing activity in marine Natura 2000 sites“ by The Marine Conservation Society ↩︎
- Interaktive Karte: Ausmaß der Grundschleppnetzfischerei nach Schutzgebieten in der EU ↩︎
- Muschelfischerei: „Thyra“ kann Übergangszeit bis Verbot nutzen – Der Nordschleswiger berichtet am 07.Okotober 2025 ↩︎
- Ministeriet For Fødevarer, Landbrug og Fiskeri: Aftale om fremtidens fiskeri er på plads ↩︎
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2191 der Kommission vom 16. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/118 hinsichtlich Erhaltungsmaßnahmen für die Doggerbank und einige Gebiete im Kattegat ↩︎
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2191 der Kommission vom 16. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/118 hinsichtlich Erhaltungsmaßnahmen für die Doggerbank und einige Gebiete im Kattegat ↩︎
- Seas At Risk: European Commission takes bold steps to protect vulnerable marine ecosystems ↩︎
- Lissette Victorero et al., Tracking bottom-fishing activities in protected vulnerable marine ecosystem areas and below 800-m depth in European Union waters.Sci. Adv.11,eadp4353(2025).DOI:10.1126/sciadv.adp4353 ↩︎
Update: überarbeiteter und mit neuem Datum veröffentlichter Beitrag
Titelfoto: Seas at Risk
Quelle Kapitel Baumkurren: Fischbestände Online/Thünen-Institut für Ostseefischerei




