Handelsverbote für Haifischflossen statt Shark-Finning-Verbote

Laut einer im Januar 2024 im Fachmagazin Science veröffentlichten Studie1 soll die Zahl der zwischen 2012 und 2019 durch Fischereiaktivitäten getöteten Haie von 76 Millionen auf 80 Millionen Tiere gestiegen sein. Darunter mehr als 30 Prozent (ca. 25 Millionen Tiere) von gefährdeten Arten. Offenbar haben Anti-Finning-Regeln wenig Einfluss auf die Zahl getöteter Haie. Vielmehr schaffen sie Anreize, nicht nur die Haifischflossen zu erbeuten, sondern Haie vollständig zu nutzen. An der Studie waren Forscher um Boris Worm von der Dalhousie University und der Carleton University, Ottawa (beide aus Kanada), der University of California und von Sea Around Us beteiligt. Die tatsächlichen Verluste könnten wegen schwer einzuschätzender illegaler Fänge (IUU) um einiges höher sein. Andererseits stellte die Welternährungsorganisation FAO bei ihren Erhebungen einen seit 2000 anhaltenden Abwärtstrend des globalen Haifangs fest.

Haifischflossen-Fischerei ist grausam

Bei der Shark Finning genannten Haiflossen-Fischerei schneiden die Fischer den Tieren nach dem Fang die Flossen ab. Dann werfen sie die verstümmelten und nicht mehr schwimmfähigen Haie zurück ins Meer. Dort sterben sie langsam. Sie ersticken, verbluten, sind wehrlos gegen Feinde. Haiflossen-Fischerei ist eine gigantische Verschwendung. Denn fast 99 % jedes gefangenen Hais verschwinden ungenutzt wieder im Ozean.

Haifischflossen-Fischerei: ein Hai ohne Flossen liegt am Meeresgrund.
Foto: Nancy Boucha, www.scubasystems.org 2005/Marine Photobank

Meeresschützer und Wissenschaftler befürchten schon lange den Zusammenbruch der Bestände bestimmter Arten. Denn die Fangrate steigt ständig. Jedoch haben Haie nur wenig Nachwuchs. Viele Arten benötigen zudem 25 und mehr Jahre, bis sie geschlechtsreif sind.

Nachfrage nach Haifischflossen übertrifft Angebot

Nach Angaben der Welternährungsorganisation (FAO) verdreifachten sich die offiziell gemeldeten weltweiten Haifangmengen seit 1950. Im Jahr 2000 wurde ein Allzeithoch mit 868.000 Tonnen erreicht. Seit diesem Zeitpunkt ist ein Abwärtstrend zu verzeichnen. Die Fangmengen für das Jahr 2020 betrugen 665.622 Tonnen. Im Jahr 2021 wurden der FAO rund 7.100 Tonnen gehandelte Haifischflossen gemeldet. Laut FAO beträgt der Wert des weltweiten Handels mit Haiprodukten 1 Milliarde USD pro Jahr.

Shark Finning (Haifischflossen-Fischerei): Flossen versprechen hohen Profit.

Die Haiflosse gehört zu den teuersten Fischprodukten überhaupt. Foto: Jessica King, Marine Photobank

Haiflossen werden in über 125 Ländern verkauft. Größter Absatzmarkt ist Hongkong. Dort gelten sie als Delikatesse und Statussymbol. Eine Schale Haifischflossensuppe von bestimmten Arten kann dort bis zu 400 € kosten. Bedingt durch den wirtschaftlichen Aufschwung in Fernost können und wollen sich immer mehr Menschen Haiflossenprodukte kaufen. Früher was dies nur einer kleinen, wohlhabenden Bevölkerungsschicht vorbehalten.

Viele bedrohte Arten sterben beim Shark Finning

Wissenschaftler der Florida International University (FIU)2 durchleuchteten zwischen Februar 2014 und Februar 2015 mittels DNA-Analysen den bis dahin undurchsichtigen Handel auf dem weltweit größten Markt für Haifischflossen in Hongkong. 2016 importierte Hongkong 5.718 Tonnen Haiflossen. Das Ergebnis der im Oktober 2017 veröffentlichten Studie ist erschreckend. Denn mehr als ein Drittel der verkauften Haiflossen stammte von bedrohten Arten.

Bei 4.800 aus fast 100 Fischgeschäften gekauften Haiprodukten identifizierten die Forscher fast 80 Hai- und Rochenarten. 25 Prozent der Proben stammten dabei von Arten, die auf der Roten Liste der Weltnaturschutzorganisation (IUCN) als gefährdet gelistet sind. Mit einem Anteil von 34 Prozent war der Blauhai (Prionace glauca) die am häufigsten für Haiflossen und andere Haiprodukte verwendete Art. Auf der Roten Liste ist er mit dem Status „Gefährdung droht“ eingestuft.

Durch gezielte Haiflossen-Fischerei (Shark Finning) sterben viele Seidenhaie allein wegen ihrer Flossen.

Auch Flossen der bedrohten Seidenhaie landen auf den Märkten in Hongkong. Foto: Alex Chernikh/Marine Photobank

Weitere 8 Prozent der angebotenen Haiflossen stammten von bedrohten Arten. Darunter Bogenstirn-Hammerhai (Sphyrna lewini), Großer Hammerhai (Sphyrna mokarran), Seidenhai (Carcharhinus falciformis) oder Großaugen-Fuchshai (Alopias superciliosus). Nur etwa ein Fünftel der gefundenen Arten stammen aus nachhaltig operierenden Fischereien.

Dennoch sieht FIU-Meeresbiologe Damien Chapman, der an der Haiflossen-Studie teilnahm, Zeichen des Wandels: „Insgesamt sehen wir, dass der Schutz von Haien in der Öffentlichkeit immer mehr Unterstützung findet und die Aufmerksamkeit der Regierung auf sich zieht“, sagt er auf phys.org. „Es liegt noch ein sehr langer Weg vor uns, aber wenn der jüngste Schwung anhält, dann können wir meines Erachtens die am stärksten gefährdeten Arten vor dem Handel schützen und gleichzeitig mehr auf nachhaltig gefischte Produkte umschwenken.“

Handel mit Haiprodukten in der EU

Die EU ist ein wichtiger Akteur beim internationalen Handel mit Haiprodukten und Flossen aus dem Shark Finning. Für die EU-Fangflotten, die in internationalen Gewässern Haie fangen, ist die EU dabei der wichtigste Absatzmarkt für ihre Haiflossen.

Viele Flossen stammen aus der gezielten Haiflossen-Fischerei (Shark Finning). Dennoch wird in der EU doppelt so viel mit Haifleisch verdient wie mit Haiflossen. Dabei muss man allerdings berücksichtigen, dass die Flossen nur etwa 2 % des Gewichts eines ausgewachsenen Hais ausmachen. Ein Kilo Haiflossen bedeutet also viele tote Haie. Hinzu kommt, dass die EU wegen mangelnder Kontrollen auch eine Drehscheibe für illegale Haiprodukte ist.

EU exportiert jährlich rund 2.300 Tonnen Haiflossen

In den Jahren 2017 bis 2021 wurden nur wenige Haifischflossen in die EU importiert. Dagegen waren die jährlichen Exporte mit durchschnittlich etwa 2.300 Tonnen im Wert von 170 Millionen Euro erheblich. Der durchschnittliche Preis für die Ausfuhr von 1 kg Haiflossen lag 2021 bei 16 €. Haifleisch erzielte lediglich 1,43 € pro kg.

Shark Finning: Abgeschnittene Haifischflossen liegen auf einer Karre. Jede Haiflosse verspricht hohen Profit.

Foto: Rikke Færøvik Johannessen/Marine Photobank

In der EU sind Spanien und Portugal führend beim Handel mit Haiflossen. Es folgen die Niederlande und Frankreich. Wobei Spanien sowohl bei den Einfuhren als auch bei den Ausfuhren der entscheidende Akteur ist. Mehr als 99 % der gesamten EU-Ausfuhren stammen aus Spanien. Rund 96 % dieser Ausfuhren sind gefrorene Haifischflossen.

Die meisten Haifischflossen aus der EU gehen nach Singapur und China

Laut EU-Kommission waren die wichtigsten Bestimmungsländer für EU-Ausfuhren von Haifischflossen zwischen 2017 und 2021 (angeben sind die jeweiligen Jahresdurchschnittswerte):

  • Singapur, 985 Tonnen und einem Handelswert von 13 Mill. €
  • China, 893 Tonnen bei einem Handelswert von 11 Mill. €
  • Hongkong, 194 Tonnen, Handelswert von 7 Mill. €

Rund 82 % der EU-Ausfuhren von Produkten aus dem Shark Finning landen in Singapur und China. Andere wichtige Handelsströme bestehen mit Hongkong und seit Kurzem auch mit Japan.

Blauhai ist die wichtigste Art beim Shark Finning durch EU-Fangflotten

In den Jahren 2019 und 2021 wurden von den europäischen Hai-Fangflotten insgesamt 248.392 Tonnen Hai-Fänge gemeldet. Dies entspricht einem jährlichen Durchschnitt von 82.797 Tonnen. Am häufigsten gefangen wurden Blauhaie (Prionace glauca). Etwa 56 % aller Hai-Fänge in diesem Zeitraum waren Blauhaie. Es folgten Kleingefleckter Katzenhai, Stachelrochen und Kurzflossen-Mako (Isurus oxyrinchus) mit 7 %, 6 % und 3 % der Gesamtfänge.

Bei vielen anderen Arten lagen die Gesamtfänge zwischen 2019 und 2021 bei unter 100 kg. Die Tiere waren wahrscheinlich zufällig als Beifang mitgefangen worden.

EU-Langleinenfischer fangen die meisten Haie

Die meisten Haie fangen EU-Langleinenfischer, die im Südatlantik und im Südpazifik operieren. Fänge aus internationalen Gewässern machen 60 % der Fangmenge aus. Wobei Blauhai und Kurzflossen-Mako fast ausschließlich in internationalen Gewässern gefangen werden. Ihre Befischung fällt in den Zuständigkeitsbereich regionaler Fischereiorganisationen (RFMOs).

Fins-Naturally-Attached-Verordnung soll Shark Finning unterbinden

Shark Finning seit 2013 in der EU durch die sogenannte „Fins Naturally Attached“-Verordnung (Ganzkörperanlandung) verboten. Die Tiere müssen beim Entladen im Hafen intakt sein. Erst danach darf man die Flossen abtrennen und verkaufen. Dies wird aber kaum kontrolliert. Deshalb kann niemand sagen, wie viele Flossen bei der Haiflossen-Fischerei illegal angelandet werden. Bislang gibt es nur in wenigen Staaten vergleichbare Fins Naturally Attached-Gesetze. Etwa in den USA, Kanada, Indien, Südafrika, Chile, Costa Rica oder Kolumbien.

In anderen Ländern dagegen ist Shark Finning erlaubt. Daher gibt es auf dem weltweiten Markt gewaltige Mengen an Flossen. Die Herkunft ist meist kaum nachvollziehbar. Oft ist sie fragwürdig. Dennoch dürfen auch diese Haiflossen legal in und über Europa gehandelt werden. Dabei heißt es in der aktuellen Fins Naturally Attached-Verordnung: „Haie stellen keine traditionell europäische Speise dar, doch sie sind ein nötiges Element der europäischen marinen Ökosysteme.

Unsere Lobbyarbeit in der EU für besseren Haischutz

The Writing on the Wall for Sharks/Die Zeichen an der Wand für Haie — gemeinsame Erklärung zur 24. ICCAT-Sondersitzung vom 11. bis 18. November in Limassol, Zypern

IOTC lagging behind on shark conservation — an analysis of the status quo and comparison with other tuna RFMOs

Stellungnahme zur EU-Bürgerinitiative “Stop Finning — Stop the Trade”

Präsentation für Long Distance Fleet Advisory Council (LDAC): Joint Shark Advice across RFMOs October 2024.
Präsentation für den Long Distance Fleet Advisory Council (LDAC): Joint Shark Advice across RFMOs October 2024

Wo gibt es bereits Handelsverbote für Haifischflossen und Haiprodukte?

Zum Glück sind andere Staaten beim Haischutz um einiges engagierter als die EU. Bis 2022 hatten 29 Länder Haischutzgebiete, Schutzgebiete oder andere Schutzmaßnahmen in Kraft gesetzt, die den Haifang in ihren nationalen Gewässern (Küstenmeer und Ausschließliche Wirtschaftszone) verbieten. Weiterhin gibt es eine Reihe unterschiedlicher Regularien Regionaler Organisationen für das Fischereimanagement (RFMOs) zur fischereilichen Nutzung von Haibeständen.

Panama

Am 25. Juni 2024 verhängte Panama ein umfassendes Handelsverbot für Produkte von zahlreichen Knorpelfischarten wie Geigenrochen, Sägerochen, Mantarochen und andere Rochenarten. Lediglich für den Blauhai (Prionace glauca) gelten mengenmäßig geringfügige Ausnahmen. Erlaubt sind max. 150 t aus Fängen aus dem Pazifik sowie max. 50 t aus Fängen aus dem Atlantik.

Das mittelamerikanische Land geht damit noch einen Schritt weiter als Österreich, das im April 2024 den Handel mit Hai-Produkten (Haiflosse, Haifleisch oder Knorpel) faktisch beendete. „Diese Entschlossenheit beim Schutz von Knorpelfischen ist ein Hoffnungsschimmer“, betont die Deutsche Stiftung Meeresschutz. „Es hat sich gezeigt, dass Verbote der gezielten Haifischflossen-Fischerei (Shark Finning) zu kurz greifen. Für einen umfassenden Schutz von Haien und Rochen ist es sinnvoller, den Handel insgesamt durch Null-Quoten zu unterbinden“.

Wie bereits Österreich gründet auch Panama die Entscheidung auf neue Regeln des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Auf seiner letzten Vertragsstaatenkonferenz im November 2023 in Panama City setzte CITES 54 Arten der Requiemhaie, sechs von zehn Hammerhai-Arten sowie über 30 Arten der Geigenrochen aus der Rhinobatidae-Familie auf CITES-Anhang II. Seitdem steht der Handel mit Produkten dieser Arten (Flossen, Fleisch, Squalen, Gebisse, Knorpel) unter die Kontrolle von CITES.

Österreich

Beim Import von Haifleisch rangierte Österreich bis Anfang 2024 an fünfter Stelle in Europa. Verwendung fand es im Lebensmittelhandel und in der Gastronomie als Schillerlocke (geräucherte Bauchlappen des Dornhais) oder als Hai-Steaks. Aus Haifischflossen wurde Flossensuppe hergestellt. Auch Kosmetika, Nahrungsergänzungs- und Potenzmittel können Haibestandteile enthalten, größtenteils ohne entsprechende Kennzeichnung.

Im April 2024 schließlich verhängte Österreich ein De-facto-Handelsverbot3 für kommerzielle Haiprodukte wie Haifischflossen oder Haigebisse. „Die leider immer noch weitverbreitete Haifischflossensuppe gehört somit in Österreich der Vergangenheit an“, erklärt Lukas Hammer, Klimasprecher der österreichischen Grünen und Vorsitzender des Umweltausschusses. Im Dezember 2022 hatten die im Nationalrat vertretenen Parteien auf Initiative von Sharkproject Austria ein nationales Einfuhr- und Handelsverbot von Haiprodukten gefordert. Auf dieser Basis entwickelte Leonore Gewessler, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der Republik Österreich, die neue Verordnung.

„Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Haie das Gleichgewicht in den Ozeanen erhalten. Durch Überfischung und die Zerstörung ihrer Lebensräume sind heute jedoch fast alle Haiarten vom Aussterben bedroht. Dabei sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil funktionierender maritimer Ökosysteme“, sagt Hammer. Mit der Verordnung gegen den Haiflossen-Handel nimmt Österreich eine Vorreiterrolle beim Haischutz in der EU ein. Bei Verstößen gegen die neuen Bestimmungen drohen Geldstrafen bis zu 40.000 € und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

Großbritannien

Geächteter Handel für die Haifischflosse: Seit Ende Juni 2023 gilt in Großbritannien ein Handelsverbot.

Mit dem Brexit befreite sich Großbritannien von den nicht nur aus Sicht der Briten vollkommen unzureichenden EU-Fischereirichtlinien – zumindest teilweise. Beim Thema Haifischflossen-Handel zögerte man auf der Insel nicht. Im August 2021 verkündete die Regierung ein Handelsverbot (Import und Export) für Haiflossen. Es trat Ende Juni 2023 in Kraft.

Unter das Handelsverbot fallen auch Produkte, in denen Haiflossen enthalten sind wie Haiflossensuppe. Großbritannien übernahm damit zum damaligen Zeitpunkt eine führende Rolle in Europa beim Kampf gegen Shark Finning und den globalen Handel mit Haifischflossen.

USA

Am 23.12.2022 unterzeichnete US-Präsident Joe Biden den Shark Fin Sales Elimination Act. Damit sind in den USA Verkauf von Haifischflossen sowie – bis auf wenige Ausnahmen – deren Besitz illegal. Die zivilrechtliche Höchststrafe für jeden Verstoß beträgt 100.000 US-Dollar oder den Marktwert der betreffenden Haifischflossen, je nachdem, welcher Wert höher ist. Das von US-amerikanischen und internationalen Hai- und Meeresschutzorganisationen einhellig unterstützte Gesetzgebungsverfahren passierte am 15. Dezember 2022 den US-Senat.

Zweifellos spielten die USA bislang eine wichtige Rolle im weltweiten Handel mit Haifischflossen. Die Wetter- und Ozeanografiebehörde der Vereinigten Staaten (National Oceanic and Atmospheric Administration/NOAA) erfasste 2016 den Import von etwa 60 Tonnen Haiflossen.

Jedoch stellte die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) bereits 2015 fest, dass NOAA-Statistiken „die tatsächliche Menge der Haifischflossen-Importe erheblich unterschätzen“. Zum einen gab es keine ausreichenden Ein- und Ausfuhrkontrollen. Zum anderen erfasste NOAA, laut Shark Stewards aus Berkeley (Kalifornien), nur getrocknete und keine frisch abgeschnittenen oder eisgekühlten Haifischflossen. Gleichzeitig waren die USA ein bedeutender Exporteur.

1,2 Tonnen Haiflossen in Hongkong konfisziert.

Handelsdaten aus den Jahren 2005 bis 2014 zeigen, dass in diesem Zeitraum 1.060 Tonnen Haifischflossen nach China verkauft wurden. Nach Hongkong gingen 16.659 Tonnen. Foto: istock.com/lonelytravel

Fidschi

Die Regierung von Fidschi setzt sich lokal und global aktiv für die Erhaltung und das Management von Haien und Rochen ein. Zu den Maßnahmen zählt auch ein Import- und Exportverbot für Haifischflossen, welches der pazifische Inselstaat 2017 einführte.

Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

Im November 2022 beschloss die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) Handelsbeschränkungen für 54 Arten Requiemhaie, sechs Hammerhai-Arten sowie für über 30 Geigenrochen-Arten beschlossen.

CITES stufte sie in Anhang II ein. Dies hat zur Folge, dass der Handel mit Hai- oder Rochenprodukten (Fleisch, Knorpel, Flossen) unter die Kontrolle nationaler Artenschutzbehörden und des Zolls fällt. Davon betroffen ist neben der gezielten Haifischerei besonders der lukrative Verkauf von Haifischflossen aus der Haiflossen-Fischerei.

  1. Boris Worm et al., Global shark fishing mortality still rising despite widespread regulatory change. Science383, 225-230(2024). DOI:10.1126/science.adf8984 ↩︎
  2. Andrew T. Fields et al. Species composition of the international shark fin trade assessed through a retail-market survey in Hong Kong, Conservation Biology (2017). DOI: 10.1111/cobi.13043 ↩︎
  3. Neue Artenschutz-Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation in Kraft. (107. Verordnung, 18. April 2024, https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/107) ↩︎

Update: überarbeiteter und mit neuem Datum veröffentlichter Beitrag

Titelfoto: Jessica King, Marine Photobank


Was können Sie tun?

Verzichten Sie – auch im Urlaub – auf den Verzehr von Haiprodukten. Achten Sie dabei auf als Kalbsfisch, Seestör oder Schillerlocke „getarnte“ Haiprodukte.

Citizen Science – Bürgerforscher:
Mithilfe der sozialen Medien wollen Haiforscher mehr über Haie und Rochen im Mittelmeer herausfinden, um eine umfassende Datenbank über die Arten zu erstellen. Dafür wurde das MECO Project gegründet (Mediterranean Elasmobranch Citizen Observations): Denn je mehr wir wissen, umso besser können wir Arten schützen!

Die öffentliche Facebook-Gruppe heißt: Hai-Sichtungen Mittelmeer/Sharks of the Mediterranean. Dort können Sie Ihre Sichtungen melden … und staunen, welche Arten schon entdeckt wurden!

Bildspenden:
Sie haben einen Hai gesehen? Wir freuen uns immer über Bildmaterial (Foto, Video), denn: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.


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