Trump erlaubt Tiefseebergbau, Internationale Meeresbodenbehörde hilflos

Am 25. Juli 2025 endete in Jamaika die jährliche Generalversammlung der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA). Wie bereits in den Vorjahren verlief auch diese 30. ISA-Generalversammlung weitgehend ergebnislos. Aus der Sicht des Meeresschutzes ist es jedoch ein Erfolg, dass sich die Delegierten der 169 Staaten und der EU nicht auf einen Mining-Code (Regelwerk zum Tiefseebergbau) einigen konnten. Andererseits gab es auch kein klares Nein. Unbeantwortet blieb zudem die Herausforderung durch US-Präsident Trump, der die Erteilung von Tiefseebergbaulizenzen für US-Firmen freigegeben hat. Nicht nur Meeresschützer und Wissenschaftler lehnen den Abbau mineralischer Tiefsee-Bodenschätze ab, sondern auch immer mehr Staaten. Der neue deutsche Umweltminister Carsten Schneider (SPD) blieb der ISA-Generalversammlung fern.

Kernaussagen

  • Die 30. Generalversammlung der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) in Jamaika endete ohne Einigung auf einen Mining-Code.
  • US-Präsident Trump erließ eine Executive Order, die den Tiefseebergbau für US-Firmen weltweit erlaubt, was gegen das Seerechtsübereinkommen verstößt.
  • Die ISA verwaltet die Nutzung mineralischer Ressourcen am Meeresboden in der Tiefsee als gemeinsames Erbe der Menschheit.
  • Die ISA ist eine von vier Institutionen, die durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) geschaffen wurden.

Trump düpiert die ISA

Am 24. April 2025 erließ US-Präsident Donald Trump eine seiner berüchtigten „Executive Orders“. Die Durchführungsverordnung unter der üblichen martialischen Betitelung „UNLEASHING AMERICA’S OFFSHORE CRITICAL MINERALS AND RESOURCES“ hat es in sich. Trump gibt den Tiefseebergbau für US-Firmen frei, und zwar weltweit! Also auch in Gebieten, die in „The Area“ liegen. Das war ein Schlag ins Gesicht für die gemäß des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS/SRÜ) für die Genehmigung von Tiefseebergbauvorhaben in „The Area“ zuständige ISA.

Und die Bergbauindustrie zögerte nicht lange. Wie der Deutschlandfunk berichtete, beantragte die US-Tochter des kanadischen Konzerns The Metals Company (TMC) am 29. April 2025 eine Tiefseebergbaulizenz.

Zwei Drittel der Ozeane liegen in Gebieten auf der Hohen See, außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit (Areas Beyond National Jurisdiction/ABNJ).

Ein schwimmendes Kopfloses Hühnermonster.

Das Kopflose Hühnermonster (Enypniastes eximia) ist eine Tiefsee-Seegurke, die schwimmen kann. © NOAA Ocean Exploration and Research

Worum geht es?

Hintergrund für Trumps Executive Order ist der von ihm entfachte Handelskonflikt mit China. Die USA befürchten, dass ihnen wegen eines Lieferboykotts der Chinesen in der Folge entscheidende Rohstoffe fehlen werden. Wie bei den 17 Metallen aus der Gruppe der Seltenen Erden. Die drei wichtigsten sind Neodym, Praseodym und Dysprosium. Hier hat China beim Abbau eine globale Monopolstellung und dominiert den Weltmarkt mit einem Anteil von fast 70 %.

So richtet sich die Executive Order mit markigen Worten zwar nicht explizit, aber deutlich erkennbar auch gegen die VR China.

  • Die Vereinigten Staaten stehen vor beispiellosen wirtschaftlichen und nationalen Sicherheitsherausforderungen, wenn es darum geht, eine zuverlässige Versorgung mit kritischen Mineralien unabhängig von der Kontrolle ausländischer Gegner zu gewährleisten.
  • Riesige Offshore-Meeresbodengebiete beherbergen kritische Mineralien und Energieressourcen.
  • Unsere Nation muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die verantwortungsvolle Erschließung der Bodenschätze des Meeresbodens zu beschleunigen, den Reichtum der Nation an Meeresbodenmineralien zu quantifizieren, die amerikanische Führungsrolle bei den damit verbundenen Gewinnungs- und Verarbeitungstechnologien wiederzubeleben und sichere Lieferketten für unsere Verteidigungs-, Infrastruktur- und Energiesektoren zu gewährleisten.

Trump beruft sich auf veraltete US-Eigenermächtigung

Der US-Präsident beruft sich bei seiner Durchführungsverordnung auf ein veraltetes US-Gesetz. Der Deep Sea Hard Mineral Resources Act (DSMHRA) berechtigt US-Bürger und US-Unternehmen, Mineralien am Meeresboden in der Tiefsee auszubeuten. Er stammt aus dem Jahr 1980.

„Diese Durchführungsverordnung ist fatal, eine Büchse der Pandora. Die entstehenden Umweltschäden sind unvorhersehbar und unumkehrbar. Niemand wird das je wieder reparieren können“, erklärt der Biologe Ulrich Karlowski von der Deutschen Stiftung Meeresschutz.

Rippenqualle identifiziert als Lampocteis sp. in der Tiefsee.

Eine Tiefsee-Rippenqualle identifiziert als Lampocteis sp., © mit freundlicher Genehmigung von NOAA Ocean Exploration, Voyage to the Ridge 2022

Verstoß gegen das Völkerrecht

Das völkerrechtlich verbindliche Internationale Seerechtsübereinkommen (SRÜ/UNCLOS) der UN ist seit 1994 in Kraft. Im Gegensatz zur VR China traten die USA dem SRÜ nicht bei und sind somit auch nicht Mitglied der Internationalen Meeresbodenbehörde. Bislang verhielten sie sich allerdings stets gemäß den Regularien des SRÜ. Das hat sich nun geändert.

Die 2024 neu gewählte ISA-Generalsekretärin, die brasilianische Ozeanografin Leticia Carvalho, brachte ihre „tiefe Besorgnis zum Ausdruck“. Sie pocht auf das ausschließliche Mandat der ISA, gemäß SRÜ über den Abbau mineralischer Bodenschätze in der Tiefsee zu entscheiden. Eine einseitige Maßnahme der Amerikaner würde ihrer Meinung nach einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen und das SRÜ/UNCLOS untergraben.

Jedoch gibt es in den USA auch Widerstand gegen Trump und seine Pläne für den Tiefseebegrbau. Kalifornien, Oregon, Washington State, Hawaii, Guam und Amerikanisch-Samoa untersagen in ihren Küstengewässern den Abbau von mineralischen Rohstoffen am Meeresboden. Große Tech-Firmen wie Google, Apple, Microsoft und Salesforce, sowie Finanzinstitute unterstützen ein Moratorium. Auch wollen sie keine vom Meeresboden geförderten Mineralien in ihren Lieferketten verwenden.

Mineralische Tiefsee-Rohstoffe

Der Rohstoffhunger der US-Bergbauindustrie und der Trump-Administration hat vor allem die Ausbeutung von Manganknollen, an schwarzen Rauchern befindlichen Massivsulfiden mit ihren mineralischen, metallhaltigen Schwefelverbindungen sowie Kobaltkrusten im Visier.

Manganknollen findet man in 3500 bis 6500 m Tiefe in allen Meeren. Sie enthalten vorwiegend Mangan, Eisen, Nickel, Kupfer, Titan, Kobalt und – in geringer Menge – Seltenerdelemente. Jede einzelne der kartoffel- bis handballgroßen Knollen ist ein weitgehend unerforschter Lebensraum für Mikroorganismen. Die Knollen wachsen extrem langsam, pro Million Jahre zwischen 10 und 100 Millimeter.

Glasschwamm in einem Manganknollenfeld.

Glasschwamm in einem Manganknollenfeld. Die Knollen sind begehrt bei auf feste Strukturen angewiesenen sessilen oder semi-sessilen Meerestieren. Aufgenommen mit dem ROV KIEL 6000 während Expedition SO239,
© ROV-Team/GEOMAR (CC BY 4.0)

Bisher sind vier Zonen bekannt, in denen die Knollendichte groß genug für eine industrielle Ausbeutung ist. Die größte, mit einer Fläche von rund 9 Millionen Quadratkilometern, ist die Clarion-Clipperton-Zone (CCZ) im Pazifik. Die CCZ entspricht in etwa der Größe Europas. Man vermutet hier eine Manganknollenmasse von ca. 21 Milliarden Tonnen.

Weltkarte der Mineralienlagerstätten in der Tiefsee.
Weltkarte der Mineralienlagerstätten in der Tiefsee
Quelle: „Predicting the impacts of mining deep sea polymetallic nodules in the Pacific Ocean“

Was ist die Internationale Meeresbodenbehörde – International Seabed Authority (ISA)?

Die in Kingston, Jamaika, beheimatete Internationale Meeresbodenbehörde ist für die Nutzung aller mineralischen Ressourcen am Meeresboden zuständig. Sie ist eine von vier Institutionen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ):

  • Internationaler Seegerichtshof (International Tribunal for the Law of the Sea, ITLOS) mit Sitz in Hamburg. Seine Zuständigkeit ist auf Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung des SRÜ beschränkt.
  • UN-Kommission zur Begrenzung des Festland­sockels (Commission on the Limits of the Continental Shelf, CLCS) mit Sitz in New York.
  • Internationale Meeresbodenbehörde (ISA).
  • Regelmäßige Treffen von Vertretern der Unterzeichnerstaaten (Meeting of State Parties to the Convention).

Das SRÜ gilt als das größte Regelwerk der Menschheit und trat nach neunjährigen Verhandlungen am 16. November 1994 in Kraft. Zugleich wurde die Internationale Meeresbodenbehörde (International Seabed Authority, ISA) gegründet.

Ihre Aufgabe ist es, den Abbau mineralischer Bodenschätze im außerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der Küstenstaaten liegenden Meeresboden (auch The Area genannt) gerecht als gemeinsames Erbe der Menschheit zu verwalten. Staaten, die in The Area mineralische Rohstoffe abbauen wollen, müssen bei der ISA eine Lizenz für die Erkundung (Exploration) beantragen. Nach Abschluss der Erkundungen kann die Meeresbodenbehörde auf Grundlage eines (bisher nicht vorhandenen) Regelwerks (Mining Code) Abbaulizenzen für Tiefsee-Bodenschätze erteilen.

Die ISA-Generalversammlung (The Assembly)

Die Generalversammlung ist das oberste Gremium der Internationalen Meeresbodenbehörde. Sie hat 170 Mitglieder (169 Mitgliedstaaten des SRÜ und die Europäische Union). Die wie der ISA-Rat jährlich tagende Generalversammlung ist befugt, eine Pause oder ein Moratorium für die Ausbeutung von Meeresbodenschätzen in The Area zu verhängen.

Der Rat (The Council)

Die ISA-Generalversammlung wählt den aus 36 Mitgliedern zusammengesetzten Rat. Er wird in sechs Gruppen unterteilt. Gruppe A gehören 4 besonders starke Volkswirtschaften wie China an, während die 18-köpfige Gruppe E nach dem Grundsatz einer gerechten geografischen Verteilung der Sitze gewählt wird.

Daher sind dort Länder aus Regionen wie Afrika, Asien-Pazifik, Osteuropa, Lateinamerika und die Karibik sowie Westeuropa vertreten. Deutschland gehört noch bis 2026 der Gruppe B an. Für das Jahr 2025 geht dieser Sitz allerdings an die Niederlande.

Der Rat ist das ausführende Organ der ISA. Unter anderem überwacht und koordiniert er die Umsetzung der durch das Seerechtsübereinkommen (SRÜ/UNCLOS) geschaffenen Rahmenbedingungen zur Förderung und Regulierung der Erkundung und Ausbeutung von Tiefseemineralien durch Staaten, Unternehmen und andere Rechtsträger.

Der Rat hat auch die Aufgabe, Verträge zu überwachen sowie Umwelt- und andere Standards festzulegen. Er schlägt Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs vor und überprüft den Haushalt der Internationalen Meeresbodenbehörde.

Wir setzen uns gemeinsam mit unseren Partnern von der Deep Sea Conservation Coalition (DSCC) und Seas At Risk (SAR) für ein Verbot des Abbaus von mineralischen Bodenschätzen in der Tiefsee ein. Die Behauptung, die Ausbeutung von Tiefsee-Rohstoffen zur Bekämpfung der Klimakatastrophe sei notwendig, ist falsch. Das ist Greenwashing. Die Wissenschaft ist hier eindeutig. Wir dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen.

Logo der Deep Sea Conservation Coalition (DSCC).
Internationale Koalition aus über 140 Nichtregierungsorganisationen, Fischereiorganisationen sowie Rechts- und Politikinstituten zum Schutz von Tiefsee-Ökosystemen.
Logo Seas At Risk
Zusammenschluss europäischer Umweltorganisationen, die sich gemeinsam dafür einsetzen, dass das Leben in den Ozeanen reichhaltig und vielfältig ist, dem Klima standhält und nicht durch menschliche Aktivitäten bedroht wird.

Titelgrafik von deep sea conservation coalition

Update: überarbeiteter und mit neuem Datum veröffentlichter Beitrag

Titelbild: Tiefsee-Oktopus, NOAA Ocean Exploration, 2023 Shakedown + EXPRESS West Coast Exploration


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