Grömitz an der Ostsee: Touristen fangen und töten einen kleinen Schweinswal

Am 9. Juli 2021 kommt es am Strand von Grömitz (Kreis Ostholstein) an der Ostsee zu einem unfassbaren Zwischenfall: Einigen Touristen gelingt es, einen jungen Schweinswal zu fangen. Doch anstatt ihn in tieferes Wasser zu bugsieren, die Polizei zu informieren oder einfach Abstand zu wahren, halten sie den kleinen Wal fest, heben ihn sogar aus dem Wasser und lassen nicht mehr los. Dann rufen sie am Strand spielende Kinder herbei. Daraufhin stürmen über 20 Kinder ins Wasser. Umarmen und streicheln den kleinen Schweinswal. Machen Selfies. Nach Zeugenaussagen ist das Tier zunächst noch agil. Doch mit der Zeit lassen seine Kräfte immer mehr nach. Dann ist der Schweinswal tot. Von deutschen Touristen zu Tode gestreichelt.

Schließlich übergab man den leblosen Körper des kleinen Wals an den in Ostholstein tätigen Seehundjäger. Dieser veranlasste den sofortigen Transport zum Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) nach Büsum. Bei der Untersuchung dort fand man Herz- und Lungenwürmer. Dennoch schlossen die ITAW-Veterinäre nicht aus, dass der Tod des kranken Schweinswals vor Grömitz durch den intensiven Kontakt mit den Menschen (Stress) verursacht wurde.

Vorfall bei Grömitz sorgt für Entsetzen – Behörden nehmen Ermittlungen auf

Der Vorfall am Strand bei Grömitz sorgte bundesweit für Entsetzen. Mit einem bundesweiten Zeugenaufruf versuchten die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Polizeidirektion Lübeck, die Täter zu identifizieren.

Ein kleiner Schweinswal wird vor Grömitz von Touristen zu Tode gequält.
Foto: Polizeidirektion Lübeck

Schließlich meldete sich Ende Juli 2021 ein Mann aus Nordrhein-Westfalen. Er sei einer der Erwachsenen gewesen, die bei dem Tier im Wasser waren. Allerdings handelt es sich nicht um den Mann im Neoprenanzug auf dem Foto, das die Staatsanwaltschaft für die Öffentlichkeitsfahndung freigegeben hatte (siehe Titelbild). Gegen ihn wird nun wegen Verdachts einer Straftat gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermittelt.

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft sogar mit unverpixelten Bildern beziehungsweise einem Video des Vorfalls nach den Tätern fahnden. Dies lehnte das Amtsgericht Lübeck jedoch ab. Zur Begründung hieß es, das Gewicht der Straftat sei nicht erheblich genug. Der damit verbundene intensive Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person sei daher unangemessen und nicht verhältnismäßig.

Hohe Strafen

Schweinswale gehören in Deutschland zu den streng geschützten und stark gefährdeten Tierarten. Die Polizei weist darauf hin, dass das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) es unter anderem unter Strafe stellt, Tieren streng geschützter Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Vorsätzliches Handeln kann mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Zudem wird vor Zoonosen gewarnt. Dabei handelt es sich um Infektionskrankheiten. Sie werden von Viren, Bakterien, Pilzen, Protozoen und anderen Parasiten verursacht. Eine Übertragung kann von Mensch zu Tier und umgekehrt stattfinden.

Quelle: Lübeck (ots), gemeinsame Medien-Information der Lübecker Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Lübeck
Titelfoto: Touristen töten bei Grömitz einen Schweinswal von Polizeidirektion Lübeck


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